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🕊 Hand in Hand für den Frieden & Ger... von Hamzah

🔷 Freistaat Bayern: Oberbayern

Begonnen von Michi, 20. Mai 2024, 13:41:21

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Michi

🔷 Freistaat Bayern: Oberbayern


Oberbayern ist sowohl ein Bezirk (dritte kommunale Ebene) als auch ein flächengleicher Regierungsbezirk in Bayern. Oberbayern liegt im Südosten des Freistaats und grenzt im Süden und Südosten an Österreich, im Nordosten an Niederbayern und die Oberpfalz, im Norden an Mittelfranken und im Westen an Schwaben. Verwaltungssitz des Bezirks und Sitz der Bezirksregierung ist München.

Die bayerischen Bezirke sind als dritte kommunale Ebene Selbstverwaltungskörperschaften, die mehrere Landkreise und kreisfreie Städte umfassen. Flächengleich gibt es jeweils einen gleichnamigen Regierungsbezirk, das Zuständigkeitsgebiet der Bezirksregierung (oft nur kurz Regierung) als staatlicher Mittelbehörde. Anders als bei den Landratsämtern, die gleichzeitig staatliche und kommunale Behörde sind, existieren hierfür in Bayern mit den Bezirksverwaltungen und den Regierungen getrennte Behörden.

Oberbayern ist eine Bezeichnung für eine administrative Einheit, deren Grenzen sich im Laufe der Jahrhunderte mehrfach verändert haben und keine Rücksicht auf Stammes- oder Sprachgrenzen genommen haben. Insbesondere gibt es keinen spezifisch oberbayerischen Dialekt. Der Begriff ,,Oberbayern" erscheint zum ersten Mal im Jahre 1255 bei der bayerischen Landesteilung. Die Ausdehnung war jedoch ursprünglich eine andere: Der Chiemgau und die Gegend von Bad Reichenhall gehörten damals zu Niederbayern. Die Bezeichnung bezieht sich auf die relative Lage an der Donau und ihren Nebenflüssen: Stromabwärts wird Oberbayern gefolgt von Niederbayern, Oberösterreich, Niederösterreich.

Oberbayern ist in Deutschland nach Hamburg die Region mit dem zweithöchsten Bruttoinlandsprodukt je Einwohner. Die Oberzentren in Oberbayern sind (nach Einwohnerzahl geordnet) München, Ingolstadt, Rosenheim, Freising, Erding, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim in Oberbayern und Traunstein.

Mit der ersten bayerischen Landesteilung 1255 wurde unter Ludwig dem Strengen ein selbstständiges Herzogtum Oberbayern geschaffen, das jedoch mit dem heutigen Regierungsbezirk nicht deckungsgleich war. Nach vorübergehender Wiedervereinigung 1340 wurde das Herzogtum Bayern 1392 dreigeteilt: In Oberbayern entstanden Bayern-München und Bayern-Ingolstadt, in Niederbayern Bayern-Landshut. Daneben bestand in Niederbayern als viertes Herzogtum seit 1353 Bayern-Straubing. 1505 waren alle Teilherzogtümer wiedervereint.

Zu Verwaltungszwecken wurde Bayern in der Folge in Rentämter aufgeteilt. So entstanden im Süden des Herzogtums das Rentamt München und das Rentamt Burghausen. Mit der Säkularisation 1802/03 kamen die Gebiete des Hochstifts Freising zu Bayern. 1810 kam der Rupertiwinkel an Bayern, die endgültige Grenze zu Österreich wurde erst 1816 mit dem Vertrag von München festgelegt, als das Herzogtum Salzburg abgetreten wurde.

Mit der Bayerischen Verfassung von 1808 erfolgte die systematische Einteilung des nunmehrigen Königreichs Bayern in Kreise, die als Mittelbehörden nicht den heutigen Landkreisen, sondern den heutigen Bezirken entsprachen. 1837 ließ der romantisch bewegte König Ludwig I. das französische Benennungssystem der bayerischen Kreise nach Flussnamen durch historisierende Bezeichnungen ersetzen, die die Geschichte der bayerischen Landesteile widerspiegeln sollten. Dadurch entstand aus dem Isarkreis der Kreis Oberbayern. Die Bezeichnung ,,Kreis" wurden in der NS-Zeit jedoch der preußischen Bezeichnung ,,Regierungsbezirk" angeglichen. Daneben bestand 1930 bis 1945 der Gau München-Oberbayern, was ab 1933 während der NS-Diktatur politisch Bedeutung hatte.

Die innerbayrischen Grenzen haben sich in der Folge mehrfach geändert. Im Jahre 1972 fielen die Stadt und der Hauptteil des Landkreises Neuburg a.d. Donau sowie die Fuchstalgemeinden des bisherigen Landkreises Kaufbeuren an Oberbayern und der Hauptteil des bisherigen Landkreises Aichach an Schwaben.

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"Michi" Ilija Gosha Smirnow



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