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🕊 Hand in Hand für den Frieden & Ger... von Hamzah

🔷 Freistaat Bayern: Niederbayern

Begonnen von Michi, 22. Mai 2024, 10:34:29

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Michi

🔷 Freistaat Bayern: Niederbayern


Landkreise bitte Bild klicken

Niederbayern ist sowohl ein Bezirk (dritte kommunale Ebene) als auch ein flächengleicher Regierungsbezirk im Freistaat Bayern.

Niederbayern liegt im Osten des Landes und grenzt im Norden an die Oberpfalz, im Nordosten an Tschechien (Südböhmen, Region Pilsen), im Südosten an Oberösterreich (Innviertel, Mühlviertel) und im Südwesten an Oberbayern. Der Begriff ,,Niederbayern" erscheint zum ersten Mal im Jahre 1255 bei der bayerischen Landesteilung. Ursprünglich war Niederbayern wesentlich größer: Damals gehörten auch der Chiemgau und die Gegend von Bad Reichenhall dazu.

Verwaltungssitz des Bezirks und gleichzeitig Regierungssitz des Regierungsbezirks ist Landshut.

Der Name Niederbayern ergibt sich aus der relativen Position an der Isar (flussabwärts von Oberbayern).

Da es bei den Wittelsbachern wie bei vielen Herrscherhäusern dieser Zeit keine Bevorzugung des Erstgeborenen bei der Erbfolge gab, kam es 1255 zur Aufteilung in Oberbayern mit der Pfalz und dem Nordgau (mit Sitz in München) und Niederbayern (mit den Sitzen in Landshut und Burghausen). Darauf geht noch heute die Unterscheidung von Ober- und Niederbayern (vergleiche Regierungsbezirke) zurück. Im 14. und 15. Jahrhundert wurde Niederbayern (wie auch Oberbayern) wiederholt geteilt. Nach der Teilung von 1392 existierten vier Herzogtümer: Niederbayern-Straubing, Niederbayern-Landshut, Oberbayern-Ingolstadt und Oberbayern-München, deren Herzöge nicht selten gegeneinander Krieg führten. Herzog Albrecht IV. von Oberbayern-München vereinigte nach dem verheerenden Landshuter Erbfolgekrieg von 1504/05 Altbayern 1506 wieder. Durch ein Primogeniturgesetz beendete er die Teilungen. Die bayerische Verfassung von 1808 teilte das 1806 formierte Königreich Bayern einheitlich in Kreise ein. Die Kreise entsprachen den Verwaltungseinheiten der mittleren Ebene, also den heutigen Regierungsbezirken und waren bewusst ohne Bezug zu älteren administrativen oder herrschaftlichen Bezügen ganz nach rational-zweckmäßigen Aspekten umrissen worden. Nach französischem Vorbild wurden die Kreise entsprechend ihren Hauptflüssen benannt. Das Gebiet des heutigen Niederbayern verteilte sich dabei auf den Unterdonaukreis, den Isarkreis, den Regenkreis und den Salzachkreis.

Nachdem sich die bayerischen Außengrenzen in den Folgejahren wiederholt geändert hatten, wurden auch die Kreise neu zugeschnitten, sodass der Unterdonaukreis 1816 große Teile des heutigen Regierungsbezirks Niederbayern umfasste.

Dabei blieb es, bis 1837 der romantisch bewegte König Ludwig I. das französische Benennungssystem durch historisierende Bezeichnungen zu ersetzen wünschte, die die Geschichte der bayerischen Landesteile widerspiegeln sollten. Man verfiel daher auf die Idee, das Gebiet des Unterdonaukreises in ,,Niederbayern" umzubenennen. Damit spielte man auf die erste bayerische Landesteilung von 1255 an, die für Herzog Heinrich XIII. ein selbständiges niederbayerisches Herzogtum geschaffen hatte. Nach vorübergehender Wiedervereinigung 1340 wurde das Herzogtum 1392 dreigeteilt: In Oberbayern entstanden Bayern-München und Bayern-Ingolstadt, in Niederbayern Bayern-Landshut. Daneben bestand in Niederbayern als viertes Herzogtum bereits seit 1349 Bayern-Straubing. Der als ,,Niederbayern" benannte Kreis deckte sich geographisch jedoch nur teilweise mit dem historischen Niederbayern. Es handelte sich eher um eine Traditionsbezeichnung.

Zum 1. April 1932 wurden die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz und Regensburg im Rahmen eines Programms zur Staatsvereinfachung zum Regierungsbezirk Niederbayern und Oberpfalz mit dem Sitz in Regensburg zusammengelegt. 1939 wurde der Regierungsbezirk Niederbayern-Oberpfalz um bis zum Münchner Abkommen 1938 zur Tschechoslowakei gehörendes Gebiet, die Landkreise Bergreichenstein, Markt Eisenstein und Prachatitz, erweitert, das 1945 wieder abgetrennt wurde. Mit Inkrafttreten der Bayerischen Verfassung von 1946 (BV) wurden die Regierungsbezirke (Kreise) gemäß Art. 185 BV in der Form von vor 1932/33 wiederhergestellt.

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"Michi" Ilija Gosha Smirnow



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