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🕊 Hand in Hand für den Frieden & Ger... von Hamzah

🔷 Freistaat Bayern: Eigenstaatlichkeit & Unabhängigkeit

Begonnen von Michi, 24. Juli 2024, 11:35:37

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Topic keywords [SEO] BayernUnabhängigkeitVerfassungDemokratieFreistaatUN-ChartaEigenstaatlichkeit

Michi

🔷 Freistaat Bayern: Eigenstaatlichkeit & Unabhängigkeit


Die Bayern stehen zu Deutschland wie zu Vater und Mutter – aber manchmal muss man Vater und Mutter verlassen. Insbesondere wenn sich die Familienbande – hier die Organisationsstruktur eines Bundesstaates – schwer wie eine Bleiweste erweist, die abstreifen muss, wer den Weg ins Freie gehen will. Und schließlich gibt es immer noch das Völkerrecht, das durch keine nationale Verfassung außer Kraft gesetzt werden kann – auch nicht durch das bundesrepublikanische Grundgesetz. Und dieses Völkerrecht gilt auch für das Bayernvolk; insbesondere der Grundsatz des Selbstbestimmungsrechtes aller Völker, wie er in den Artikel 1 und 55 der UN-Charta feierlich und weltweit garantiert wird. Eine weißblaue Emanzipation konnte und kann sich zusätzlich auch auf die Schlussakte der ,,Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" (KSZE) stützen, die diese Grundsätze für den gesamten europäischen Kontinent erneuert hat. Und diese Grundsätze gelten eben nicht nur für das Baltikum, sondern auch für jenes Land, das in der Mitte Europas liegt: den Freistaat Bayern. Also: Wir sind ein Volk – auch im Sinne der UN-Charta. Schließlich beruht die schon immer durch das Grundgesetz garantierte Eigenstaatlichkeit Bayerns auf der Anerkennung der Existenz eines bayerischen Staatsvolkes, das sich eben auch deshalb auf das völkerrechtliche Selbstbestimmungsrecht berufen kann. Nicht umsonst ist auch in der amtlichen Bayernhymne des Freistaates ausdrücklich vom Volk der Bayern die Rede: ,,Gott mit uns, dem Bayernvolke".

Natürlich steht am Beginn der neuen Unabhängigkeit Bayerns eine Volksabstimmung. Auch dies folgt guter Tradition: Von allen Ländern, die sich 1949 zur Bundesrepublik Deutschland verbunden hatten, gab Bayern dem ,,Volksgesetzgeber" via Volksbegehren und Volksentscheid die umfänglichsten Rechte. Und abstimmen durfte dabei jeder Deutsche, der in Bayern wohnt. Gleichzeitig hatte die Bayerische Verfassung bereits am 2. Dezember 1946 die bayerische Staatsangehörigkeit als Institution wieder eingeführt, die von der Reichsregierung in der Nazi-Zeit abgeschafft worden war. Jetzt heißt es in Art. 6 der Bayerischen Verfassung wieder: ,,Die Staatsangehörigkeit wird erworben durch Geburt, durch Legitimation, durch Eheschließung, durch Einbürgerung / Die Staatsangehörigkeit kann nicht aberkannt werden / Das Nähere regelt ein Gesetz über die Staatsangehörigkeit." zwischenzeitlich erweist es sich als schweres Versäumnis der bayerischen Staatsregierung, dass dieses in der Verfassung vorgesehene Ausführungsgesetz nie erlassen wurde. Es wird uns also nichts anderes übrig bleiben, als im unabhängigen Bayern alle Zugewanderten einzugemeinden, wobei man Bayerns Preußen heute schon an ihren piek feinen Trachtenanzügen erkennt. Es gibt Schlimmeres. Gleichwohl: Die Frage der ,,doppelten Staatsangehörigkeit" wird eine neue Bedeutung bekommen und durch eine bilaterale Arbeitsgruppe mit Berlin (Stoiber/Müntefering?) geklärt werden müssen.

Ob den bayerischen Volksstämmen der Ober-, Unter- und Mittelfranken in der neuen Staatsordnung Sonderrechte eingeräumt werden müssen, steht dahin. Immerhin fühlen sich die Franken als Edelbayern und in ihrem Protestantismus sind sie auch im staatsbayerischen Sinn manchmal perfekter als die Oberlandler. Es waren unterfränkische Abgeordnete im königlich-bayerischen Landtag des Jahres 1871, die den härtesten Protest gegen den Zusammenschluss mit Preußen vortrugen. Als damals dann doch am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles die Zwangsehe geschlossen wurde, schickte der Vertreter Bayerns, Prinz Otto, seinem Bruder König Ludwig II folgende Klagelaute nach München: ,,Ach Ludwig, welchen wehmütigen Eindruck macht es mir, unser Bayern sich da vor dem Kaiser neigen zu sehen; mein Herz wollte zerspringen. Alles so kalt, so stolz, so glänzend, so prunkend und großtuerisch und herzlos und leer


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"Michi" Ilija Gosha Smirnow



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