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🕊 Hand in Hand für den Frieden & Ger... von Hamzah

🟣 Heiliges Römisches Reich (HRR) > Kurfürsten

Begonnen von Julian, 25. Februar 2025, 13:05:32

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Topic keywords [SEO] Heiliges Römisches ReichHRRKurfürstenReichsstände

Julian

🟣 Heiliges Römisches Reich (HRR) > Kurfürsten


Der Codex Balduineus (um 1340) enthält die erste bekannte bildliche Darstellung des Kurfürstenkollegiums:
Die Kurfürsten wählen Heinrich von Luxemburg zum König. Es sind dies, kenntlich durch ihre Wappen (v. l. n. r.), die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen, der bei der Wahl Heinrichs tatsächlich nicht anwesend war.

Ein Kurfürst (lateinisch princeps elector imperii oder elector; frühneuhochdeutsch meist Churfürst) war einer der ursprünglich sieben ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert die Kurwürde und damit das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand, mit dessen Herrschaft seit dem 10. Jahrhundert der Anspruch auf das Kaisertum verbunden war.

Seit dem Dreißigjährigen Krieg schwankte die Zahl der Kurfürsten. Effektiv nahmen nie mehr als neun Fürsten an einer Kaiserwahl teil. Die Thronfolger der weltlichen Mitglieder des Kurkollegiums wurden als Kurprinzen bezeichnet. Das Wort Kurfürst ist eine Zusammensetzung mit mittelhochdeutsch kure ,Wahl' (Nomen actionis zu kiesen ,wählen'), von dem wiederum das Verb küren abgeleitet ist.

Im Mittelalter gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben Reichsfürsten an. Ihre Zahl stieg in der frühen Neuzeit auf neun an, ging dann wieder auf acht zurück und betrug am Ende des Alten Reichs zehn. Jedem Kurfürsten war eines der Reichserzämter zugeordnet. Zum ursprünglichen Kollegium gehörten:

drei geistliche Fürstbischöfe:

  • der Erzbischof von Mainz als Reichserzkanzler für Deutschland
  • der Erzbischof von Köln als Reichserzkanzler für Italien
  • der Erzbischof von Trier als Reichserzkanzler für Burgund

sowie vier weltliche Fürsten:

  • der König von Böhmen als Erzmundschenk
  • der Pfalzgraf bei Rhein (Baierische Kurpalz) als Erztruchsess
  • der Herzog von Sachsen als Erzmarschall
  • der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer

Im 17. Jahrhundert erlangten zwei weitere Reichsfürsten die Kurwürde:

  • 1623 der Herzog von Bayern anstelle des Pfalzgrafen bei Rhein, der 1648 eine neue, achte Kurstimme sowie das neugeschaffene Amt des Erzschatzmeisters erhielt, und
  • 1692 der Herzog von Braunschweig-Lüneburg (Hannover) als Erzbannerträger.

Nachdem Bayern 1777 durch Erbschaft an den Pfalzgrafen bei Rhein gefallen war, erlosch die pfälzische Kurwürde, während die bayerische weiter bestehen blieb. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 hob die beiden geistlichen Kuren von Köln und Trier auf, der Kurerzkanzler erhielt als Ersatz für das an Frankreich verlorene Mainz das neu geschaffene Fürstentum Regensburg. Vier Reichsfürsten erhielten dagegen die Kurwürde neu. Dies waren:

  • der Herzog von Salzburg
  • der Herzog von Württemberg
  • der Markgraf von Baden
  • der Landgraf von Hessen-Kassel

Nachdem das Herzogtum Salzburg im Frieden von Pressburg 1805 an das Kaisertum Österreich gefallen war und der Herzog von Salzburg für diesen Verlust mit dem neu geschaffenen Großherzogtum Würzburg entschädigt wurde, ging auch die mit Salzburg verbundene Kurwürde auf das neu geschaffene Großherzogtum über. Alle Veränderungen seit 1803 wurden jedoch schon 1806 mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gegenstandslos. An einer Kaiserwahl konnte keiner dieser neuen Kurfürsten je teilnehmen.
[...]

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Julian Duschl


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