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🕊 Hand in Hand für den Frieden & Ger... von Hamzah

🟣 Heiliges Römisches Reich (HRR) > Reichsmilitärwesen > Reichsarmee

Begonnen von Julian, Heute um 09:59:10

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Julian

🟣 Heiliges Römisches Reich (HRR) > Reichsmilitärwesen > Reichsarmee


Ein Grenadier der Reichsarmee im Polnischen Erbfolgekrieg vor Philippsburg 1734 (Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis): Paderbornisches Infanterieregiment – Zeitgenössische Gudenus-Handschrift

Reichsarmee, Reichsheer oder Reichsarmatur (lateinisch: exercitus imperii) war das Heeresaufgebot des Heiligen Römischen Reiches. Anders als das Vasallenheer in fränkischer Zeit war sie nicht mehr das Heer des Kaisers, sondern ein unmittelbares Machtinstrument des Reiches und wurde vom Reichstag aufgeboten. Sie diente sowohl als Instrument der Reichsexekution nach innen als auch zur Verteidigung des Reiches nach außen.

Neben der Reichsarmee gab es auch eine Kaiserliche Armee, die der Kaiser ohne Beteiligung des Reichstages aufstellte und einsetzte.

Auf dem Reichstag 1422 zu Nürnberg kam erstmals eine Aufstellung der für ein Reichsheer zu stellenden Truppen zustande. In den folgenden hundert Jahren wurde der Umfang der Reichsarmee wechselnd in konkreten Truppenstärken oder in Geldbeträgen zu ihrer Finanzierung festgesetzt. Auf dem Reichstag zu Worms 1521 wurde durch die ,,allzeit neueste Matrikel" sowohl die Stärke auf 20.000 Mann Infanterie (genau 20.063) und 4.000 Mann Kavallerie (genau 4.202) wie auch die Summe der Entlohnung für einen Monat (Römermonat) auf 51.269 fl (=Gulden) festgeschrieben.

Die Reichsmatrikel legte fest, welche Kontingente an Truppen die einzelnen Reichsstände zur Reichsarmee zu stellen hatten.

Die erste Reichsmatrikel von 1422 schrieb folgende Truppen noch für die einzelnen Reichsstände vor:
,,1913 gleven [Anmerkung: ursprünglich Lanze, hier: die kleinste Einheit der Kavallerie, d. h. ein Ritter mit drei bis vier Mann Gefolge]
24 gewapneter die geriten sind
486 schuczen [Anmerkung: Schützen]
20 schuczen gerittner
6 spiss
250 pferd"


Die Reichskreise entstanden erst zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Die ersten sechs Reichskreise wurden auf dem Reichstag von Augsburg 1500 eingerichtet. Sie wurden lediglich mit Nummern bezeichnet und setzten sich aus Reichsständen aller Gruppen mit Ausnahme der Kurfürsten zusammen. Mit der Schaffung vier weiterer Reichskreise im Jahre 1512 wurden nun auch die österreichischen Erblande und die Kurfürstentümer mit in die Kreisverfassung eingebunden.

Fortan bezeichnete man die Kontingente der Reichskreise als Kreistruppen, die diese zur Reichsarmee des Heiligen Römischen Reiches tatsächlich stellten. Nach der Reichsdefensionalordnung waren zwar alle Reichskreise verpflichtet, Kontingente zu stellen, aber nicht alle kamen dieser Verpflichtung nach.

Die auf dem Wormser Reichstag von 1521 aufgestellte ,,allzeit neueste Matrikel" bestimmte das einfache Reichsaufgebot, das ,,Simplum", mit 4.202 Reitern und 20.063 Fußknechten, später vereinfacht auf 4.000 bzw. 20.000 Mann. Ihre Besoldung, für einen Reiter zehn Gulden, ab 1542 zwölf Gulden, und für einen Fußknecht vier Gulden, betrug pro Monat 128.000 Gulden. Diese Summe, ein Römermonat genannt, wurde zum Maßstab für die Beiträge der Kreise zur Kriegskasse. Der Anschlag konnte für einen Krieg verdoppelt oder vervielfacht werden (,,Duplum", ,,Triplum" usw.).

Die Reichsheeresverfassung (,,Reichsdefensionalordnung") von 1681 bestimmte endgültig die Zusammensetzung dieses Reichsheeres für große, das gesamte Reich betreffende Einsätze aus den Kontingenten der Reichskreise. Die einfache Gesamtstärke (Simplum, lat. simplum das Einfache) wurde nun auf 40.000 Mann festgelegt (28.000 Mann Infanterie und 12.000 Mann Kavallerie) und blieb bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs 1806 annähernd gleich. Die Territorien des Reiches hatten das simplum von Truppen für die Reichsarmee ständig unter Waffen zu halten. Bei Bedarf konnte das Reich auch das Doppelte (duplum) oder Dreifache (triplum) dieses Kontingents verlangen. In der Praxis erfüllten die Fürsten ihre Pflicht nicht selten nur durch Stellung unzureichend ausgestatteter und ausgebildeter Truppen, während gute Verbände (sofern vorhanden) für die eigene Machtpolitik eingesetzt oder gegen Subsidien an fremde Fürsten vermietet wurden. Die Verwendbarkeit der Reichsarmee litt zudem darunter, dass die Kontingente der Reichskreise aus Truppen verschiedener Reichsstände zusammengesetzt waren, die in Friedenszeiten nie miteinander übten und meist unterschiedliche Exerzierreglements hatten, was einen geschlossenen Einsatz mit anderen Kontingenten sehr erschwerte. Für die offene Feldschlacht daher nur bedingt geeignet, wurden die Truppen oft für Sicherungs- und Besatzungsaufgaben eingesetzt, so z. B. die fränkische Kreisinfanterie bei der Sendlinger Mordweihnacht.
[...]

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Julian Duschl


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