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🕊 Hand in Hand für den Frieden & Ger... von Hamzah

🦎 Bsal Verbreitungsgebiet Bayern 2024

Begonnen von Sebastian, 25. Mai 2025, 14:36:45

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Topic keywords [SEO] Bayern2024BsalVerbreitungsgebiet

Sebastian

🦎 Bsal Verbreitungsgebiet Bayern 2024


Aktuelle Verbreitung des Chytridpilzes Bsal auf Landkreisebene in Bayern (Stand: 2024).

Verbreitung auf Gemeindeebene - XLSX - Download

Die Chytridiomykose ist eine durch die invasiven Chytridpilze Batrachochytrium dendrobatidis (Bd) und Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) hervorgerufene und häufig aggressive Amphibienkrankheit. Für die heimische Amphibienfauna stellt insbesondere Bsal eine erhebliche Bedrohung dar.

Der Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans – kurz Bsal oder auch Salamanderfresser – stammt ursprünglich aus Asien und wurde vermutlich durch den Handel mit Tieren und Pflanzen nach Europa eingeschleppt. Der Pilz befällt die heimischen Molche und Salamander. Während Molche bei geringer Sporenlast den Pilz durch vermehrte Häutung abstoßen können, wirkt eine Infektion bei Feuersalamandern unbehandelt immer letal. Der Pilz wurde erstmals 2013 in Europa in den Niederlanden nachgewiesen und hat dort zu Massensterben und einem flächigen Aussterben des Feuersalamanders geführt. In Bayern sind seit 2020 bestätigte Fälle des Bsal-Infektionsgeschehens im Steigerwald sowie in Bayerisch-Schwaben bekannt. Im Verbreitungsgebiet des Alpensalamanders konnte der Pilz glücklicherweise bisher nicht nachgewiesen werden.

In Bayern wurden nach Bekanntwerden der Bsal-Fälle umfassende Schutzmaßnahmen eingeleitet, mit dem Schwerpunkt eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Derzeit laufen mehrere Monitoringprogramme, um die aktuelle Verbreitung in und um die Befallsgebiete sowie den Zustand der betroffenen Populationen kontinuierlich zu überwachen. Durch Öffentlichkeitsarbeit soll das Bewusstsein für die Umsetzung von Hygienemaßnahmen gestärkt werden, um eine weitere Übertragung der umweltresistenten Pilzsporen zu verhindern.

Wichtige Hygienemaßnahmen in betroffenen Gebieten sind

  • Parken auf festem Untergrund
  • Fließ- und Stillgewässer sowie Uferbereiche nicht betreten oder durchqueren (wenn: flussab)
  • Wegegebot und Leinenführung von Hunden
  • Amphibien nicht berühren (wenn: Nitrilhandschuhe)
  • Keine Wasserorganismen (Tiere und Pflanzen) in andere Gewässer verbringen
  • Bei Verlassen des Gebiets verwendete Kleidung oder Ausrüstung gründlich von anhaftendem Substrat reinigen, desinfizieren und gut durchtrocknen lassen

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 Sebastian Weber