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❓❗ Legendäre Grundsatzrede von Ständerat Beat Rieder zum EU-Anbindungsvertrag.

Begonnen von Urs, Heute um 07:37:11

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Topic keywords [SEO] SchweizAblehntStänderatGrundsatzredeBeat RiederEU-Anbindungsvertrag

Urs

❓❗ Legendäre Grundsatzrede von Ständerat Beat Rieder zum EU-Anbindungsvertrag. Weshalb er ihn ablehnt!


Am 28. September 2026 fand im Ständerat die Grundsatzdebatte über das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz EU (Bilaterale III)» statt (Geschäft 26.023, Herbstsession 2026).

Der Walliser Mitte Ständerat Beat Rieder, Anwalt und Notar, hat dabei eine der tiefgründigsten Reden gehalten, die ich in diesem Zusammenhang gehört habe. Er stützt sich nicht auf Stimmungen, sondern auf den Vertragstext, die Rechtsliteratur und internationale Expertenanhörungen.

Sein Kernargument: Der wahre Elefant im Raum ist die dynamische Rechtsübernahme. Oder in seinen Worten: «Würde ich jemals einen Vertrag unterzeichnen, dessen künftigen Vertragsinhalt ich nicht kenne und den ich nicht mitentscheiden, sondern nur mitberaten kann? Ich kam zum Schluss: Ich würde das nie tun.»

Beat Rieder hält unter anderem fest:
Der Begriff der dynamischen Rechtsübernahme wurde vom amerikanischen Rechtsprofessor Michael C. Dorf geprägt. Dieser bezeichnet die horizontale dynamische Rechtsübernahme zwischen souveränen Staaten als weltweit «completely unusual». Der einzige historische Präzedenzfall ausserhalb der EU betraf Israel, das sich davon wieder löste.

Vor dem European Affairs Committee des britischen House of Lords sagte Professor David Collins: «I cannot find any example anywhere in the world that is like what the EU does.» Und dies, obwohl die Handelsbilanz der Schweiz mit der EU nahezu ausgeglichen ist.
Der Vertrag gerät in Konflikt mit unseren Freihandelsabkommen, dem Föderalismus und der unabhängigen Rechtsprechung des Bundesgerichts. Selbst die EU freundliche Professorin Catherine Barnard hält fest: Mitgestalten ist nicht Mitentscheiden.
Die verbindliche Auslegung des übernommenen Rechts liegt beim Europäischen Gerichtshof, und über das Beihilferecht reicht die Wirkung weit über die einzelnen Sektoren hinaus, bis ins Steuerrecht von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Eine Ablehnung ist nur formal möglich. Das Beispiel Norwegen im EWR, die Ausgleichsmassnahmen und die Guillotineklausel machen eine spätere Korrektur politisch praktisch unmöglich.
Die EU verbietet sich seit dem Meroni Urteil von 1958 intern selbst, was sie von der Schweiz verlangt.
Besonders deutlich wird Beat Rieder beim Begriff «Kolonialvertrag»: Dieser sei falsch, weil zu harmlos. Nicht einmal das britische Empire habe von seinen Kolonien verlangt, jedes künftige britische Gesetz automatisch zu übernehmen.

Sein Fazit: «Wenn Sie auf Souveränität verzichten, um ein wenig vorübergehenden Wohlstand zu erreichen, dann werden Sie zuerst die Souveränität verlieren und anschliessend auch den Wohlstand.»

Diese Rede verdient es, von möglichst vielen Menschen gehört zu werden.

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Franz Grüter, Nationalrat

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  Matteo "Urs"  Markutt




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