Welcome to Sputnik Magazin. Please login or sign up.

03. November 2026, 12:48:01

Login with username, password and session length

Top Posters

Jake
3768 Beiträge

Bastian
3216 Beiträge

Urs
2844 Beiträge

Martin
1297 Beiträge

Sebastian
1198 Beiträge

Michi
1017 Beiträge

Alexej
879 Beiträge

Ludwig
795 Beiträge

Shoutbox

LIVE | Wetter


Bastian:
2024-08-31, 07:34:39
🔴 LIVE  🌋 Erdbeben:
Campi Flegrei
Martin:
2025-01-20, 14:23:37
⛅ Wetter-Panorama:
Österreich
Urs:
2025-01-20, 14:27:08
⛅ Wetter-Panorama:
Schweiz
Francesco:
2025-01-20, 14:30:21
⛅ Wetter-Panorama:
Südtirol

Artikel

Mitglieder
Stats
  • Beiträge insgesamt: 31.713
  • Themen insgesamt: 23.723
  • Online today: 443
  • Online ever: 1.162 (27. November 2025, 06:42:03)
Benutzer online
  • Users: 0
  • Guests: 396
  • Total: 396
396 Gäste, 0 Benutzer

The best topic

*

Beiträge: 3
Total votes: : 27

Letzter Beitrag: 03. Oktober 2024, 08:07:59
🕊 Hand in Hand für den Frieden & Ger... von Hamzah

🔷 Das große Staats-Planspiel! "Artikel 7" 🚨

Begonnen von Sebastian, Heute um 08:04:47

« vorheriges - nächstes »

Sebastian

🔷 Das große Staats-Planspiel! "Artikel 7" 🚨




Art. 7 (Staatsbürgerschaft, Wahlalter 16 und Rechteausschluss)

(1) Staatsbürger sind nur bayerische Staatsangehörige. Staatsbürger ist ohne Unterschied der Geburt, der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens und des Berufs jeder Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Reine Bewohner ohne bayerische Staatsangehörigkeit sind keine Staatsbürger.
(2) Der Staatsbürger übt seine verfassungsmäßigen Rechte aus durch die Teilnahme an Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie durch die Mitwirkung und rechtsverbindliche Stimmabgabe im Bürgerrat. Bewohneren steht die Ausübung dieser Rechte nicht zu.
(3) Die Ausübung der politischen Rechte durch einen Staatsbürger kann von der Dauer eines ununterbrochenen Wohnsitzes im Freistaat Bayern von bis zu einem Jahr abhängig gemacht werden. Ein Aufenthalt von Nicht-Staatsangehörigen begründet zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft.


Die Begründung für diesen Zusatz:


• Klarstellung zu Absatz 3: Der neu eingefügte Halbsatz stellt verfassungsrechtlich unumstößlich klar, dass der Aufenthalt und die Staatsbürgerschaft zwei völlig getrennte Paar Schuhe sind. Wer als bloßer "Bewohner" nach Bayern zieht, kann hier 10 oder 20 Jahre ununterbrochen leben – er bleibt rechtlich ein Bewohner ohne politische Rechte und wird niemals automatisch zum Staatsbürger. Das schützt euer System dauerhaft vor illegaler oder ungewollter demokratischer Mitbestimmung.[/color]
~~~~~~~~~~~~~~~~
 Sebastian Weber




Schnellantwort

Achtung: Dieser Beitrag wird erst angezeigt, wenn er von einem Moderator genehmigt wurde.

Name:
E-Mail:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau