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Letzter Beitrag: 03. Oktober 2024, 08:07:59
🕊 Hand in Hand für den Frieden & Ger... von Hamzah

🔷 Das große Staats-Planspiel! "Verfassung Vorlage"

Begonnen von Sebastian, Heute um 10:43:34

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Sebastian

🔷 Das große Staats-Planspiel! "Verfassung Vorlage" 🚨



🔷 Das große Staats-Planspiel! "Verfassung 2027 Vorlage zur entgültigen Abtimmmung" 🚨



Präambel

Wir, die Bürgerinnen und Bürger von Neu Bayern,

beseelt von dem Willen, unsere Gemeinschaft im Geiste der direkten Demokratie selbstbestimmt und in Freiheit zu gestalten, fest entschlossen, unsere gewachsenen Traditionen zu wahren und als Fundament für die Zukunft zu ehren, getragen von der tiefen Überzeugung, dass ein friedliches Zusammenleben nur durch gegenseitigen Respekt gelingen kann, und fest vereint in dem Entschluss, als demilitarisierter Staat ein unumstößliches Zeichen des Friedens in der Welt zu setzen,
haben uns zusammengefunden, um diesem Staat eine gerechte, friedliche und dauerhafte Ordnung zu geben.
In Verantwortung vor unserer Geschichte, mit Blick auf kommende Generationen und im Streben nach einem dauerhaften Frieden nach innen und außen verpflichten wir uns dazu:
• Die direkte Demokratie als das Recht und die Pflicht aller Bürger zu leben, Entscheidungen gemeinsam und transparent zu treffen,
• Die immerwährende Neutralität unseres Staates nach außen hin strikt zu wahren und uns von allen internationalen Konflikten fernzuhalten,
• Die Demilitarisierung als Ausdruck unseres friedlichen Willens zu leben und Konflikte ausschließlich mit den Mitteln des Rechts und des Dialogs zu lösen,
• Unsere Traditionen als Identität stiftenden Kompass zu pflegen und gleichzeitig offen für den Wandel der Zeit zu bleiben,
• Soziale Gerechtigkeit gegenüber allen Bewohnern dieses Staates zu garantieren, indem wir die Schwachen schützen und jedem Menschen die gleichen Chancen auf ein würdevolles Leben bieten,
• Den gegenseitigen Respekt zur obersten Leitlinie unseres täglichen Umgangs miteinander zu machen, unabhängig von Herkunft, Stand oder Meinung.
Im Bewusstsein dieser Werte und im Vertrauen auf die gestaltende Kraft unseres gemeinsamen Willens geben wir uns diese Verfassung.

Artikel 1
(1) Neu Bayern ist ein Freistaat.
(2) Die Landesfarben sind Weiß und Blau.
(3) Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt.


Art. 2
(1) Bayern ist ein Volksstaat. Träger der Staatsgewalt ist das Volk.

(2) Das Volk übt die Staatsgewalt durch Abstimmungen sowie durch Wahlen auf kommunaler Ebene (Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirkstage) aus. Berufspolitiker und klassische Wahlen auf Landesebene gibt es nicht. Der Landtag wird gebildet, indem pro Landkreis jeweils ein Bürger oder eine Bürgerin ab 16 Jahren per Losverfahren bestimmt wird.

Art 3

(1) Bayern ist ein in Immerwährende Neutralität, demilitarisierter-, Rechts-, Kultur- Traditions- und Sozialstaat. Er dient dem Frieden und Gemeinwohl, Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Frieden und Gemeinwohl."

Artikel 4 (Staatsgewalt und institutionelle Ordnung)

(1) Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird ausgeübt durch die stimmberechtigten Staatsbürger selbst als oberste gesetzgebende Körperschaft, durch die von ihnen gewählten Volksvertretungen auf Gemeinde-, Stadt- und Bezirksebene, durch den im Losverfahren ermittelten Landtag und den ausgelosten Bürgerrat sowie durch die mittelbar oder unmittelbar bestellten Vollzugsbehörden und Richter.
(2) Das Stimmvolk übt seine oberste Gesetzgebungskompetenz durch unmittelbare Abstimmungen (Volksentscheide) aus. Gesetzesvorlagen, die vom Landtag beschlossen wurden, erlangen erst durch die Bestätigung des Stimmvolkes Rechtskraft.
(3) Der Landtag wird für jede Sitzung im Losverfahren vollständig neu gebildet. Er berät und beschließt Gesetzesvorlagen zuhanden des Stimmvolkes. Zur Wahrung der regionalen Gleichheit und zur strukturellen Verhinderung von Parteien-, Fraktions- und Gruppenbildungen stellt jeder Landkreis zu jeder Sitzung die exakt gleiche Anzahl von drei Abgeordneten und drei Stimmen, unabhängig von seiner jeweiligen Einwohnerzahl.
(4) Zur Vorbereitung von Gesetzesvorlagen, zur Ausarbeitung von Richtlinien und zur ethischen Bewertung von Technologien wird ein ständiger Bürgerrat eingesetzt. Für diesen gelten die Bestimmungen aus Absatz 3 analog: Er wird für jede Arbeitssitzung im Losverfahren vollständig neu gebildet und setzt sich aus exakt drei stimmberechtigten Bürgern pro Landkreis zusammen.
(5) Jede stimmberechtigte Person kann nach einer erfolgten Auslosung für eine Landtagssitzung oder eine Sitzung des Bürgerrats für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht erneut ausgelost werden (Sperrfrist). Die Sperrfrist gilt für beide Organe übergreifend.
(6) Nach Ablauf der fünfjährigen Sperrfrist wird die Bürger-Identifikationsnummer automatisch in den dezentralen Lostopf desjenigen Landkreises zurückgeführt, in dem die Person zu diesem Zeitpunkt ihren Hauptwohnsitz unterhält.
~~~~~~~~~~~~~~~~
 Sebastian Weber




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