Welcome to Sputnik Magazin. Please login or sign up.

08. November 2026, 09:51:13

Login with username, password and session length

Top Posters

Jake
3768 Beiträge

Bastian
3220 Beiträge

Urs
2845 Beiträge

Martin
1297 Beiträge

Sebastian
1208 Beiträge

Michi
1018 Beiträge

Alexej
879 Beiträge

Ludwig
795 Beiträge

Shoutbox

LIVE | Wetter



Artikel

Mitglieder
Stats
  • Beiträge insgesamt: 31.756
  • Themen insgesamt: 23.759
  • Online today: 564
  • Online ever: 1.162 (27. November 2025, 06:42:03)
Benutzer online
  • Users: 0
  • Guests: 519
  • Total: 519
519 Gäste, 0 Benutzer

The best topic

*

Beiträge: 3
Total votes: : 27

Letzter Beitrag: 03. Oktober 2024, 08:07:59
🕊 Hand in Hand für den Frieden & Ger... von Hamzah

🔷 Das große Staats-Planspiel! "Vorlage Migration" 🚨

Begonnen von Sebastian, Heute um 09:32:30

« vorheriges - nächstes »

Sebastian

🔷 Das große Staats-Planspiel! "Vorlage Migration" 🚨




📜 DEBATTENVORLAGE: Migrationsgesetz für Neu Bayern

⚖️ Verfassungsrechtliche Grundlagen (nicht verhandelbar!):
Bevor wir starten, gelten für das gesamte Gesetz und die Diskussion folgende Verfassungsregeln von Neu Bayern:
1. Status-Definition: Jeder, der kein Staatsbürger von Neu Bayern ist, gilt rechtlich als Ausländer und hat zunächst den Status ,,Bewohner".
2. Souveränität & Direkte Demokratie: Neu Bayern darf laut Verfassung keiner Organisation und keinem Bündnis beitreten, das Einfluss auf unsere direkte Demokratie nehmen könnte (keine externen Vorgaben, z. B. durch supranationale Bündnisse).
3. Die 6-Monats-Regel: Nach Ablauf von 6 Monaten wird jeder Bewohner entweder automatisch zum ,,Migranten" – oder er muss Neu Bayern unverzüglich verlassen.


📜 DEBATTENVORLAGE: Aufnahmegesetz für Neu Bayern

⚖️ Verfassungsrahmen (steht fest):
• Jeder Nicht-Staatsbürger ist Ausländer und startet als ,,Bewohner".
• Nach 6 Monaten wird ein Bewohner automatisch zum ,,Migranten" oder verlässt Neu Bayern unverzüglich.
• Neu Bayern ist durch seine Verfassung souverän und frei von externen Bündnis-Vorgaben.

§ 1 Kommunale Aufnahmekapazität
1. Über die jährliche Zahl der Neuaufnahmen entscheidet jede Gemeinde selbstständig.
2. Maßgeblich für die Berechnung sind ausschließlich die vorhandenen Kapazitäten bei:
   • Finanzmitteln
   • Kita-Plätzen
   • Schulplätzen (strenge Obergrenze: maximal 20 % pro Schulklasse)
   • verfügbarem Wohnraum
3. Die Gemeinde meldet ihre jährliche Aufnahmezahl verbindlich an den Bürgerrat.
§ 2 Arbeitsmarkt & Integration ab Tag 1
1. Arbeit: Jeder Aufgenommene (ab Tag 1 des Aufenthalts als Bewohner sowie anschließend als Migrant) steht dem Arbeitsmarkt sofort ohne Wartefrist zur Verfügung.
2. Mitwirkungspflicht: Er ist verpflichtet, sich aktiv in das Gemeindeleben einzubringen – insbesondere durch Teilnahme an Vereinen, Brauchtum, Traditionen sowie das Erlernen der jeweiligen regionalen Sprache/Mundart.
3. Pflicht der Gemeinde: Im Gegenzug verpflichtet sich die Gemeinde, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um die von ihr gemeldeten Plätze erfolgreich zu integrieren.

§ 3 Keine Abschiebungen & Ausreisepflicht für Straftäter
1. Staatlich organisierte Abschiebungen von Bewohnern oder Migranten finden in Neu Bayern nicht statt.
2. Wer nach Ablauf der verfassungsmäßigen 6-Monats-Frist nicht zum Migranten wird, hat Neu Bayern selbstständig und unverzüglich zu verlassen.
3. Straftäter verlieren ihr Aufenthaltsrecht sofort und müssen das Land unverzüglich auf eigene Kosten verlassen.


💡 Erklärung zu § 3 (Warum keine staatlichen Abschiebungen?)

Warum machen wir das so?
• Kein Geld für teure Symbolpolitik: Staatliche Abschiebungen kosten Millionen für Personal, Behörden, Flugzeuge und Rechtsstreitigkeiten – Geld, das Neu Bayern schlicht nicht hat und das in den Gemeinden bei Schulen, Kitas und Integration viel sinnvoller eingesetzt ist.
• Realismus statt Illusionen: Seit der Altsteinzeit wandern Menschen in Bayern zu; weder Eiszeiten noch Berge oder Flüsse haben das je gestoppt. Es ist unehrlich zu behaupten, man könne Zuwanderung heute mit teuren Zwangsmitteln komplett verhindern.
• Eigenverantwortung statt Staats-Service: Wer die verfassungsmäßige 6-Monats-Frist nicht schafft oder gar straffällig wird, hat das Land unverzüglich auf eigene Kosten zu verlassen. Der Staat organisiert und bezahlt niemandem die Rückreise – wer sein Aufenthaltsrecht verwirkt, trägt die Konsequenzen selbst.

💬 Kurzer Hinweis für die Start-Nachricht (zum Kopieren)

,,Wichtiger Hinweis vorab: Da unsere Debatte über PN läuft, sind ausschließlich Mitglieder von Neu Bayern rede- und stimmberechtigt. Gäste haben keinen Zugang zum PN-Verfahren und nehmen an dieser Beratung nicht teil."

Geltungsbereich des Gesetzes:
Dieses Gesetz regelt ausschließlich die Zuwanderung, Aufnahme und Integration innerhalb Neu Bayerns. Fragen des Zolls sowie des Grenzschutzes sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Gesetzes.


2. Dein Argument für den Chat (zum direkten Rauskopieren)

,,Wir müssen ehrlich mit uns selbst sein und das Volk nicht anlügen: Dieses Gesetz regelt weder den Zoll noch Grenzkontrollen, sondern unseren pragmatischen Umgang mit Zuwanderung im Land. Wie lange soll denn ein Grenzpolizist oben auf einem einsamen Alpenpass stehen und warten, bis vielleicht irgendwann ein Migrant vorbeikommt? Solche Kosten kann kein Mensch bezahlen oder überblicken. Statt Steuergeld für teure Symbolpolitik in den Bergen zu verbrennen, stecken wir jeden Euro lieber direkt in unsere Gemeinden – in Kitas, Schulen, Wohnraum und echte Integration vor Ort!"
~~~~~~~~~~~~~~~~
 Sebastian Weber




Schnellantwort

Achtung: Dieser Beitrag wird erst angezeigt, wenn er von einem Moderator genehmigt wurde.

Name:
E-Mail:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau