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Letzter Beitrag: 03. Oktober 2024, 08:07:59
🕊 Hand in Hand für den Frieden & Ger... von Hamzah

🔻 Kinderehe laut Verfassungsgericht nicht grundsätzlich illegal

Begonnen von Ludwig, 29. März 2023, 18:11:46

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Ludwig

🔻 Heirat von Minderjährigen
Kinderehe laut Verfassungsgericht nicht grundsätzlich illegal

Ein syrischer Asylbewerber klagt, weil das Jugendamt seine minderjährige Frau in Obhut nahm. Nun entschied das Verfassungsgericht: Ein pauschales Verbot von Kinderehen ist in Deutschland nicht zulässig.

Kinderehen sollen nach Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht grundsätzlich verboten sein

Ehen, die zwischen Minderjährigen geschlossen wurden, können durch den deutschen Staat nicht pauschal verboten werden. Eheschließungen zwischen Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren, die im Ausland stattgefunden haben, verlieren nicht grundsätzlich ihre Gültigkeit, wenn diese Kinder oder Jugendlichen in Deutschland einwandern, entscheid das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch.

Zwar habe der deutsche Staat prinzipiell das Recht, ein Mindestalter für die Heirat festzulegen und diese Regel auch auf Einwanderer anzuwenden. Es müsse dann allerdings auch klären, welche Folgen sich daraus ergeben, urteilte das Verfassungsgericht. Geklärt werden müsse etwa, ob nach der Annullierung einer solchen Verbindung Unterhaltsansprüche für einen der Ehepartner bestehen. Ebenso müsse klar geregelt werden, ob die Partner nach dem Erreichen der Volljährigkeit ihre Heirat anerkennen lassen dürfen.

Ehe der 14jährigen wurde in Syrien geschlossen

Der Bundestag hat nun bis zum 30. Juni 2024 Zeit, für diese Fragen eindeutige Regelungen zu schaffen. Bis dahin soll das eigentlich verfassungswidrige Pauschalverbot erst einmal in Kraft bleiben.

Hintergrund des Urteils ist ein familienrechtliches Verfahren um zwei syrische Einwanderer. 2015 schlossen diese in Syrien nach dem dortigen Scharia-Recht eine Ehe. Der Mann war zu diesem Zeitpunkt 21 Jahre, die Frau 14 Jahre alt. Als sie im August des gleichen Jahres nach Deutschland einreisten, wurde die Frau vom örtlich zuständigen Jugendamt in Obhut genommen und in einer speziellen Jugendeinrichtung für minderjährige Flüchtlinge untergebracht.

Anschließend erwarb das Jugendamt vor Gericht das Sorgerecht für das Mädchen. Der Mann klagte unter dem Hinweis auf die nach syrischem Recht gültige Verbindung zwischen ihm und der 14jährigen.

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Ludwig "Wiggerl" Stillfried

"Ma muß de Leid an ihrn Einfluß glam lossn - Habtsache is, doß sie koan hom."


Bastian

🔻 Deutschlands Verfassungsrichter heben Verbot von Kinderehen auf!


Das Verbot von Kinderehen verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, befinden Deutschlands oberste Richter. Kinderehen verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz Deutschlands? Gibt es ein Grundrecht auf die Zwangsheirat, die Schändung von Kindern im Deutschland des 21. Jahrhundert? Gibt es ein Grundrecht darauf, Kindern ihre Kindheit zu stehlen, sie zu sexualisieren und sie für die religiöse Wahnvorstellung der Scharia mit vollbärtigen Männern zu missbrauchen? Wie weit ist ein europäischer Staat verkommen, dass an einem Verfassungsgericht Europas ein solches Urteil überhaupt möglich ist? Ist es der Kniefall vor dem Zeitgeist? Ist es die Kapitulation vor der Realität? Oder leistet man damit nur jener Entwicklung weiteren Vorschub, die moralische Werte und blutig erkämpfte Grundrechte einer auf Humanität gebauten, säkularen Zivilisation schleichend aber sicher zerstören will?

Quelle: Gerald Grosz
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Bastian Gruber
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Bastian

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Urs

🔻 Bundesverfassungsgericht urteilt: Verbot von Kinderehen verstösst gegen Grundgesetz


Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz zu Ehen mit Kindern unter 16 Jahren in der aktuellen Form nicht grundgesetzkonform ist.  Es müssten weitere Regelungen zu möglichen Folgen wie Unterhaltsansprüchen geschaffen werden.

Das pauschale Verbot von Kinderehen muss auf Geheiss des Bundesverfassungsgerichts nachgebessert werden.

Im Ausland geschlossene Ehen mit Unter-16-Jährigen dürften zwar ohne Prüfung des Einzelfalls für nichtig erklärt werden, teilten die Karlsruher Richter mit. Derzeit fehle jedoch eine Möglichkeit, die Ehe auch nach deutschem Recht wirksam weiterzuführen, sobald beide volljährig sind.

Ausserdem müssen künftig Unterhaltsansprüche wie nach einer Scheidung vorgesehen werden.

Der Beschluss wurde im Fall eines Mädchens gefasst, das mit 14 Jahren in Syrien einen sieben Jahre älteren Mann geheiratet hatte und später nach Deutschland floh.

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  Matteo "Urs"  Markutt



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