Welcome to Sputnik Magazin. Please login or sign up.

26. November 2024, 02:42:31

Login with username, password and session length

Top Posters

Jake
3483 Beiträge

Bastian
2900 Beiträge

Urs
1850 Beiträge

Martin
1067 Beiträge

Sebastian
953 Beiträge

Ludwig
714 Beiträge

Michi
711 Beiträge

Armin
662 Beiträge

Recent

Mitglieder
Stats
  • Beiträge insgesamt: 23.474
  • Themen insgesamt: 17.476
  • Online today: 302
  • Online ever: 423 (20. Juni 2024, 00:53:54)
Benutzer online
  • Users: 0
  • Guests: 262
  • Total: 262
262 Gäste, 0 Benutzer

🌈 Der Transmann, die Mutter und die „biologischen Tatsachen“

Begonnen von Bastian, 05. April 2023, 15:05:48

« vorheriges - nächstes »

Bastian

🌈 Europäischer Menschenrechtsgerichtshof
Der Transmann, die Mutter und die ,,biologischen Tatsachen"


Nicht nur für Transpersonen: Ein Zebrastreifen in Bonn trägt neuerdings die Regenbogenfarben der Queer-Bewegung.

Eine Deutsche, die sich als Mann fühlt, will als ,,Vater" des von ihr geborenen Kindes eingetragen werden. Nun ist ein wegweisendes Urteil gefallen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage eines Transsexuellen abgewiesen, der als biologische Frau ein Kind zur Welt gebracht hat, aber als ,,Vater" in die Geburtsurkunde eingetragen werden wollte. Die Behörden in Berlin handelten rechtens, wenn sie den Transmann aus der Hauptstadt als ,,Mutter" führten, urteilte das Gericht. Es sprach von ,,biologischen Tatsachen".

Eine schwerwiegende Diskriminierung sei nicht gegeben, entschied das Gericht in seinem am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Urteil. Hintergrund: Der Kläger, der als Frau geboren wurde, hatte bereits 2011 seine von ihm gefühlte Identität als Mann eintragen lassen. Nach eigenen Angaben habe er daraufhin die Hormonbehandlung abgesetzt und war wieder fruchtbar geworden.

Transmann wollte keine Mutter registrieren lassen

Zwei Jahre später gebar derTransmann ein Baby. Nach der Geburt beantragte dieser, als ,,Vater" des Kindes eingetragen zu werden, da er ein Mann sei. Außerdem wollte er, daß keine Mutter registriert werde, da das Kind durch eine Samenspende gezeugt worden war.

Doch das Amtsgericht Berlin-Schöneberg hatte dies damals abgelehnt und entschied, als ,,Mutter" des Kindes sei die Person mit ihrem zu diesem Zeitpunkt bereits abgelegten weiblichen Namen einzutragen. Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde des Transmannes ab, da die Mutter eines Kindes der Mensch sei, der das Kind geboren hat. Eine Änderung des Geschlechtes habe keinen Einfluß auf die Rechtsbeziehung zwischen dieser Person und ihren Kindern.

,,Fortpflanzung beruht auf biologischen Tatsachen"

Die Fortpflanzungsfunktion beruhe letztlich unbestreitbar auf biologischen Tatsachen, urteilte der BGH: ,,Die Mutter ist die Person, die das Kind geboren hat." Auch das Bundesverfassungsgericht lehnte 2018 eine Klage des Transmannes ab, der daraufhin vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zog. Doch auch dieser konnte nun kein Fehlverhalten der deutschen Behörden und Gerichte feststellen.

Europäisches Recht sei nicht verletzt worden. Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch sei jene Person, die ein Kind geboren hat, auch die Mutter.

~~~~~~~~~~~~~

Bastian Gruber
  > Redaktion | Administrator

* In diesem Sinne freuen wir uns auf Morgen -
weil's Gestern so schön war! *



Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.

Achtung: Dieser Beitrag wird erst angezeigt, wenn er von einem Moderator genehmigt wurde.

Name:
E-Mail:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau