Welcome to Sputnik Magazin. Please login or sign up.

21. April 2025, 08:14:35

Login with username, password and session length

Top Posters

Jake
3591 Beiträge

Bastian
2986 Beiträge

Urs
2063 Beiträge

Martin
1109 Beiträge

Sebastian
990 Beiträge

Michi
762 Beiträge

Ludwig
757 Beiträge

Armin
683 Beiträge

Recent

Mitglieder
Stats
  • Beiträge insgesamt: 25.658
  • Themen insgesamt: 19.014
  • Online today: 169
  • Online ever: 426 (18. Februar 2025, 06:09:24)
Benutzer online
  • Users: 0
  • Guests: 203
  • Total: 203
203 Gäste, 0 Benutzer

EU-AUSSENGRENZ Athen verurteilt

Begonnen von Bastian, 10. Juli 2022, 07:19:22

« vorheriges - nächstes »

Bastian

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte spricht Griechenland wegen tödlichen »Pushbacks« schuldig. Elf Personen starben

Griechenland ist nach einem am Donnerstag in Strasbourg verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) schuld am Tod von elf Flüchtlingen aus Afghanistan. Bei einem der vielen illegalen »Pushbacks« der griechischen Küstenwache waren am 20. Januar 2014 acht Frauen und drei Kinder östlich der Dodekanesinsel Leros ertrunken. Die internationale Hilfsorganisation Pro Asyl sprach von einem »bahnbrechenden Urteil und später Gerechtigkeit für die Überlebenden und die Angehörigen der Toten« und wies damit auf die Symbolkraft der Entscheidung hin. Kosten wird der Schuldspruch der Richter die Regierung des rechten Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis nicht viel – sie muss für den Tod der elf Menschen gerade einmal 250.000 Euro an die Hinterbliebenen bezahlen.

In Mitsotakis' Flüchtlingsagenda sind die nationale Küstenwache und die schwer bewaffneten Polizeieinheiten am griechisch-türkischen Grenzfluss Evros im Norden Garant einer sich aller Mittel bedienenden Abwehr von Migranten. Beide haben dafür zu sorgen, dass Flüchtlinge aus den Kriegs- und Hungergebieten des Nahen und Mittleren Ostens erst gar nicht in Griechenland ankommen, um dort einen Antrag auf Asyl stellen zu können. Wie alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat auch Griechenland die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) unterschrieben. Dass Athen den hilfesuchenden Menschen ihre in der Konvention garantierten Rechte nicht nur verweigert, sondern sie sogar gnadenlos in den Tod treibt, hat der Gerichtshof nun bestätigt. Der griechische Staat habe, urteilte die Erste Kammer, klar gegen Artikel 2 der EMRK verstoßen, der den Flüchtlingen das »Recht auf Leben« garantiert.

Eine Reaktion der Regierung in Athen war bis zum Freitag morgen nicht verfügbar. Dass Mitsotakis und die in seinem Kabinett zuständigen Ministerien ihre politischen Direktiven wegen des Strasbourger Verdikts ändern werden, ist jedoch unwahrscheinlich. Das rechtswidrige Zurücktreiben, die sogenannten Pushbacks von Migranten, die aus der Türkei nach Europa einreisen wollen, sind seit Jahren Programm der Regierung und Tagesgeschäft der griechischen Grenzpatrouillen, wie es im jüngsten Bericht der UN-Menschenrechtskommission heißt.

Opfer einer dieser illegalen Aktionen waren in jener stürmischen Nacht im Januar 2014 insgesamt 27 Menschen, die in ihrem brüchigen Fischerboot zwischen den Inseln Samos, Patmos und Leros in Seenot geraten waren. Statt die Hilfesuchenden an Bord zu nehmen, habe die Küstenwache sie ins Schlepptau genommen, um sie zurück an die türkische Küste zu ziehen. Als das Boot nach wenigen Minuten zu sinken begann, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Analyse von Pro Asyl, hätten die Matrosen sie zu der nahen, unbewohnten Insel Farmakonisi verfrachtet. Dabei seien elf Menschen, unter ihnen drei kleine Kinder, ertrunken.

Der tödliche Einsatz erfolgte nach Angaben der Hilfsorganisation im Rahmen der Frontex-Operation »Poseidon«. Die von der EU organisierte und bezahlte Grenztruppe habe allerdings auch vor Gericht jede Mitverantwortung an der illegalen Aktion und dem Tod der Migranten verweigert. Sicher sei laut Gerichtsurteil, dass »alle internationalen Standards der Seenotrettung missachtet wurden«. Der von den Griechen als »Rettungsaktion« beschönigte »Pushback« habe nicht nur den Tod von elf Flüchtlingen verursacht, die erschöpften Überlebenden seien auf Farmakonisi sogar noch erniedrigt worden: Sie hätten sich – im Rahmen einer amtlichen Leibesvisitation – vor den Küstenwächtern ausziehen müssen.

Quelle: junge Welt
~~~~~~~~~~~~~

Bastian Gruber
  > Redaktion | Administrator

* In diesem Sinne freuen wir uns auf Morgen -
weil's Gestern so schön war! *



Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.

Achtung: Dieser Beitrag wird erst angezeigt, wenn er von einem Moderator genehmigt wurde.

Name:
E-Mail:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau