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📺 Erneut Fake-News-Vorwürfe gegen den ORF

Begonnen von Steven, 22. August 2023, 15:56:44

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Steven

📺 "Erstmals wird ein Ex-Bundeskanzler angeklagt": Erneut Fake-News-Vorwürfe gegen den ORF

Was ist mit dem ORF los? Jetzt behauptete die Moderatorin des ORF-Sommergesprächs tatsächlich, dass mit Sebastian Kurz "erstmals ein Ex-Kanzler angeklagt" werde. Das sind Fake News: Auch Ex-Kanzler Fred Sinowatz (SPÖ) wurde im September 1990 wegen Falschaussage verurteilt.


Jeder Zuseher, der mit Österreichs Innenpolitik auch nur halbwegs vertraut ist, zuckte bei einer Aussage der ORF-Moderatorin Susanne Schnabl bei Minute 21 des Sommergesprächs mit Herbert Kickl (FPÖ) zusammen: "Die ÖVP ist mit Ermittlungen konfrontiert. Erstmals wird ein ehemaliger Bundeskanzler – Sebastian Kurz – angeklagt."

Das ist eine eindeutig widerlegbare Falschaussage im Gebühren-TV – und das nur wenige Tage nach den Fake-News-Skandal mit den falschen Videos aus der Ukraine: Die ORF-Moderatorin ändert einfach die politische Geschichte des Landes und vergisst auf die Anklage gegen den früheren SPÖ-Kanzler Fred Sinowatz.


Überraschte mit einer Aussage bei Minute 21 des ORF-Sommergesprächs: Moderatorin Susanne Schnabl

Leicht zu googeln: Die Anklage und Verurteilung von Fred Sinowatz

Fred Sinowatz wurde bekanntlich im Jahr 1990 angeklagt, dann wurde der Ex-Bundeskanzler am Landesgericht für Strafsachen Wien am 25. September 1990, Zahl 4 c E Vr 8.514/88-87, wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach  § 288 Abs. 1 StGB schuldig erkannt worden. Der dagegen von Sinowatz erhobenen Berufung gab das Oberlandesgericht Wien mit Urteil vom 15. April 1991, Zahl 22 Bs 449/90, keine Folge – das Urteil wurde rechtskräftig.

Auf den Social-media-Plattformen wurde diese nächste ORF-Panne bereits heftig kritisiert. So schrieb ein User – Zitat: "Schnabl lügt! Sinowatz war auch angeklagt, net nur der Kurz jetzt ... schlechte Recherche – schlechte Arbeit = ORF."


Die Zuschauer waren über die Aussage von Schnabl über die Causa Kurz irritiert.

ORF verlor wegen Aussage von Schnabl auch Prozess gegen Gerald Grosz

Ganz genau genommen waren sogar zwei Ex-Kanzler vor Sebastian Kurz angeklagt – etwa auch Bruno Kreisky (SPÖ) nach seiner Amtszeit (1970 bis 1983): Der von vielen Sozialdemokraten noch immer als "Sonnenkönig" verehrte Langzeit-Kanzler Bruno Kreisky wurde 1989 wegen übler Nachrede über den bekannten KZ-Überlebenden und Gründer eines Recherche-Archivs über Nazi-Kriegsverbrecher Simon Wiesenthal zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Entweder, die ORF-Moderatorin und ihrem Team fehlt jedes Wissen über die jüngere Geschichte der Republik Österreich, oder es wurde absichtlich nicht erwähnt – beide Möglichkeiten sollten dazu führen, dass die ORF-Führung zu diesem Sager von Susanne Schnabl Stellung nimmt.

Schon einmal wurde heuer per Gericht festgestellt, dass Susanne Schnabl juristische Fakten nicht korrekt wiedergegeben hätte: ORF-Journalistin Susanne Schnabl hatte dem Präsidentschaftskandidaten Gerald Grosz vorgehalten, dass er rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt worden sei. Grosz entgegnete, dass er ein zivilrechtliches Urteil bekommen habe, weil er einen Medienprozess verloren habe. Der ORF wurde im April dieses Jahres dazu verurteilt, dem Ex-BZÖ-Politiker und TV-Talker Gerald Grosz eine Entschädigung in Höhe von 5000 Euro zahlen – das Urteil war nicht rechtskräftig.


Nachweislich angeklagt und verurteilt: Ex-Bundeskanzler Fred Sinowatz (SPÖ)


Quelle: eXXpress
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Steven Rohrmooser
      Redaktion


~ Geh, moch kan Schmäh! ~


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