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Zusammenfassung

Autor Julian
 - 29. Januar 2025, 10:31:48
🟣 Heiliges Römisches Reich (HRR) > Interregnum


Also das Römische rich eine Wile one keiser stunt. Drei Männer stehen zum Teil mit betroffenem Gesichtsausdruck am Grabmal eines Kaisers, Darstellung des Interregnums aus Chronicon pontificum et imperatorum, Handschrift um 1450, aus der Werkstatt des Diebold Lauber

Als Interregnum (lat. für ,,Zwischenherrschaft", hier eher im Sinne von ,,Zwischenzeit" gebraucht) bezeichnet man in der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches die Periode zwischen der Absetzung Kaiser Friedrichs II. durch Papst Innozenz IV. im Jahre 1245 und der Wahl Rudolfs I. im Jahre 1273. Im Allgemeinen wird der Beginn des Interregnums mit dem Tode Friedrichs im Jahre 1250, im Besonderen mit dem Tode Konrads IV. im Jahre 1254 (und selten mit dem Wilhelms von Holland im Jahre 1256) angesetzt.

In dieser Zeit wurden Heinrich Raspe, Wilhelm von Holland, Alfons von Kastilien und Richard von Cornwall zwar zu Königen gewählt, vermochten aber kaum Herrschergewalt auszuüben.

Der aus dem römischen Verfassungsrecht (vgl. Interrex) entnommene Begriff wurde von der Geschichtswissenschaft des 19. Jahrhunderts verwendet, um die auf die – von ihr verklärte – Stauferherrschaft folgende Periode als ein Zeitalter der Wirren und der Kriege zu charakterisieren. Poetischen Ausdruck fand dies v. a. in der Ballade Der Graf von Habsburg von Friedrich Schiller, in der das Interregnum als die kaiserlose, die schreckliche Zeit bezeichnet wurde. Erst in der neueren Forschung wird diese Zeit wesentlich differenzierter und im Kontext der Handlungsoptionen der Beteiligten gesehen. Das Bild des egoistischen Fürsten, dem das Reichswohl egal ist, und einer chaotischen und rechtlosen Zeit wird mittlerweile abgelehnt.

Je nachdem, welches Ereignis als das wichtigere angesehen wird, kann man den Beginn des Interregnums entweder auf den Tag der Absetzung Kaiser Friedrichs II. durch Papst Innozenz IV. am 17. Juli 1245 oder auf den Tod des Kaisers am 13. Dezember 1250 legen. Unabhängig vom Datum war für die politische Situation im Reich während des Interregnums vor allem die Einschätzung wichtig, ob die Absetzung Friedrichs durch den Papst rechtmäßig war. Darin waren sich schon die Zeitgenossen nicht einig.

Bei dem Kampf zwischen Friedrich II. und Innozenz IV. ging es um die Frage, wer an der Spitze der Christenheit stehen sollte, und um konkrete Machtpolitik, da Friedrich sowohl Kaiser als auch sizilianischer König war und der Kirchenstaat damit faktisch zwischen den Machtbereichen Friedrichs lag. Die daraus resultierenden Spannungen und Konflikte gipfelten 1239 in einer zweifachen Exkommunikation des Kaisers durch Papst Gregor IX. Für das Jahr 1241 plante Gregor eine Synode in Rom, die Friedrich mit militärischen Mitteln verhinderte, indem er Rom einschloss sowie Schiffe, auf denen die Teilnehmer anreisten, aufbrachte und hunderte Prälaten gefangen nahm. Kurz darauf starb Gregor am 21. August 1241.

Am 10. September des gleichen Jahres verbündeten sich die wichtigsten geistlichen Herrscher des Reiches, der Erzbischof von Mainz und der Erzbischof von Köln, gegen den Kaiser und begannen damit den Kampf gegen die staufische Herrschaft auch in Deutschland.

Erst am 25. Juni 1243 wurde der aus einer vornehmen genuesischen Familie stammende Kirchenjurist Sinibaldus Fieschi zum Papst gewählt. Er wählte den Namen Innozenz IV. Ein Jahr nach seiner Wahl gelang ihm die Flucht aus dem noch immer von Friedrich belagerten Rom über Genua nach Lyon, nachdem er zuvor erfolglos mit Friedrich verhandelt hatte. Am 3. Januar 1245 rief Innozenz ein neues Konzil nach Lyon ein, das am 28. Juni 1245 mit rund 150 Teilnehmern begann. Von den bedeutenden Gegnern Friedrichs aus dem deutschen Raum war niemand anwesend. Es wird vermutet, dass sie zwar in die Absetzungspläne des Papstes eingeweiht waren, aber nicht anreisten, wohl weil sie Skrupel hatten oder Konsequenzen fürchteten, sollten die Pläne scheitern.

Auf der Schlussversammlung der Synode verkündete Innozenz die Absetzung Friedrichs aufgrund vierer schwerer Vergehen: wiederholter Meineid, Bruch des Friedens zwischen Reich und Kirche, Gefangennahme von Prälaten auf dem Weg zum Konzil und erwiesene Ketzerei. Der Papst untersagte allen Untertanen, ihn weiter als König und Kaiser anzusehen und rief die zur Wahl Berechtigten auf, einen neuen König zu wählen. Die Legitimation für diesen einmaligen Schritt zog Innozenz aus der Tatsache, dass er die Nachfolge im Amt des Stellvertreters innehabe und Christus

,,[...] solange er in dieser Welt weilte, [...] und nach Naturrecht gegen die Kaiser und jeden sonst Absetzungsurteile und Verdammungssequenzen und alle beliebigen Urteile fällen hätte können [...], vermag dies aus demselben Grund auch sein Stellvertreter; denn er wäre nicht als besonnener Herr erschienen, um mit Ehrfurcht vor ihm zu sprechen, hätte er nicht nach sich einen solchen einzigartigen Stellvertreter zurückgelassen, der dies alles könnte"
[...]

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