Welcome to Sputnik Magazin. Please login or sign up.

06. November 2024, 05:32:09

Login with username, password and session length

Shoutbox

LIVE | EN DIRECT


Bastian

2024-08-31, 07:34:39
🔴 LIVE  🌋 Erdbeben:
Campi Flegrei

Top Posters

Jake
3456 Beiträge

Bastian
2887 Beiträge

Urs
1813 Beiträge

Martin
1059 Beiträge

Sebastian
945 Beiträge

Ludwig
711 Beiträge

Michi
684 Beiträge

Armin
646 Beiträge

Recent

Mitglieder
Stats
  • Beiträge insgesamt: 22.987
  • Themen insgesamt: 17.134
  • Online today: 142
  • Online ever: 423 (20. Juni 2024, 00:53:54)
Benutzer online
  • Users: 0
  • Guests: 93
  • Total: 93
93 Gäste, 0 Benutzer

Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Achtung: Dieser Beitrag wird erst angezeigt, wenn er von einem Moderator genehmigt wurde.
Einschränkungen: maximale Gesamtgröße 200 MB, maximale Individualgröße 200 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Ziehen Sie Ihre Dateien hierhin oder benutzen Sie den Button, um Dateien hinzuzufügen.
Erweiterte Optionen...
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Bastian
 - 15. November 2022, 08:31:19
⚖ Stadt muss Artikel über III. Weg von Internetseite entfernen


Oberverwaltungsgericht in Münster gibt Klage von III. Weg recht (Chemnitz, 1.5.2018)

Die nordrhein-westfälische Stadt Hilchenbach muss einen Onlineartikel über die extrem rechte Partei Der III. Weg von ihrer Internetseite entfernen, in dem sich der Bürgermeister negativ über die Partei äußerte. Wie die Nachrichtenagentur AFP am Montag mitteilte, gab das Oberverwaltungsgericht in Münster damit der klagenden Partei in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung teilweise Recht. Der III. Weg könne sich auf die im Grundgesetz gesicherte »Chancengleichheit und das Neutralitätsgebot für Amtsträger« berufen.

Im konkreten Fall hatte die Stadt Hilchenbach laut Gerichtsangaben im April 2022 auf ihrer Internetseite einen Artikel mit dem Titel »Petition übergeben - Kein Platz in Hilchenbach für Rechtsextremismus« veröffentlicht. Darin habe der Bürgermeister geäußert, er sei von der Onlinepetition eines Bürgers gegen das geplante Büro der Partei in der Stadt »sehr beeindruckt« und nehme sie »mit großer Anerkennung« entgegen.

Der Bürgermeister habe zudem darauf hingewiesen, dass er »alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen« werde, um die Pläne der Partei zu verhindern, sich in der Stadt mit einem Büro niederzulassen. Damit unterstütze er nach Ansicht der Richter die Petition, die »ein eindeutig negatives Werturteil« gegen die Partei fälle.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Bürgermeister mit seinen Äußerungen in das vom Grundgesetz geschützte Recht der Partei auf Chancengleichheit eingreife.

Er habe jedoch die Grenzen des Neutralitätsgebotes überschritten, indem er in seinen Äußerungen das Ziel unterstütze, ein Bürgerbüro der Partei in der Stadt zu verhindern. Dies sei geeignet, »deren Position im politischen Meinungskampf zu beeinträchtigen«.

Quelle: junge Welt