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Zusammenfassung

Autor Bastian
 - 28. Juni 2023, 16:51:52
⛔ Einschränkung Grundrechte 01.07.23 !


Artikel 10 wird am 01.07.2023 wirksam.

Darin steht:

Artikel 10

Einschränkung von Grundrechten

Durch Artikel 9 werden die

Grundrechte der körperlichen Unversehrt- heit
(Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes),

der Freiheit der Person
(Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes),

der Freizügigkeit
(Arti- kel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes)

und der Unverletzlichkeit der Wohnung
(Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes)

eingeschränkt.'