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Zusammenfassung

Autor Frank
 - 01. August 2022, 09:39:53
Das Zürcher Bezirksgericht erfindet einen neuen Verurteilungsgrund: «nicht zeitgerechte Ansichten». Der Meinungsäusserungsfreiheit droht Schlimmes


Am diesjährigen Pride-Umzug stellte sich ein 63-jähriger Lehrer und gläubiger Christ mitten unter die bunte Teilnehmerschar. Er zitierte mit lauter Stimme jene Bibelstellen, welche die Homosexualität als Sünde brandmarkten.

Der Verkünder des Evangeliums wurde damals von der Polizei abgeführt. Und sah sich bald in ein Strafverfahren verwickelt. Jetzt erging das Urteil des Bezirksgerichts: Es lautete auf 15'200 Franken Busse bedingt und auf Übernahme der Gerichtskosten.

Der Richter begründete das Urteil damit, dass der Beschuldigte die gesetzliche Erweiterung der Rassismus-Strafnorm verletzt habe, nämlich das Diskriminierungsverbot.

Der Beschuldigte wehrte sich mit dem Argument, er habe nichts getan als aus der Heiligen Schrift zitiert. Damit kam er aber beim rot-grün beherrschten Stadtzürcher Bezirksgericht schlecht an.

Bemerkenswert ist die zweite Urteilsbegründung, die der Richter laut «Tele Züri» gegen den lautstark bekennenden Christen ins Feld führte: «Die Ansichten, die der Angeklagte vertritt, sind im Jahr 2022 in Mitteleuropa nicht zeitgerecht.»

Neuerdings ist also die jeweilige «Zeitgerechtigkeit» ein neues, justiziables Mass für Strafurteile. Merke: Die christliche Botschaft hat im Jahr 2022 in Mitteleuropa nichts mehr verloren.

Wer sie dennoch vertritt oder gar äussert, wird mit einer Busse von 15'200 Franken bestraft.