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Zusammenfassung

Autor Martin
 - 26. Dezember 2024, 06:24:40
🎄 Weihnachten: Stefanitag (26. Dezember)


Stefanitag:

Der Stefanitag, Stephanstag, Stephanitag, Stefanstag, seltener Stephanustag oder Tag des Erzmärtyrers Stephanus, wird am 26. Dezember als Fest (lateinisch Festum Sancti Stephani Protomartyris) oder Gedenktag des heiligen Diakons Stephanus gefeiert. Er gilt als erster christlicher Märtyrer, weswegen sein Gedenktag meist in der liturgischen Farbe Rot zelebriert wird.

Das Fest des ersten christlichen Märtyrers Stephanus (Apg 6,1–8,2 EU) am 26. Dezember ist im Osten schon im 4. Jahrhundert bezeugt und verbreitete sich zwischen dem 5. und 7. Jahrhundert in der Ost- und Westkirche. Das Weihnachtsfest erhielt in der Liturgie erst später, frühestens ab dem 8. Jahrhundert, eine Oktav, in der aber die in diese Zeit fallenden Heiligenfeste, die Comites Christi (lateinisch für ,,Begleiter Christi"), erhalten blieben: Stephanus, Johannes der Evangelist (27. Dezember) und die Unschuldigen Kinder (28. Dezember). Anton Faber, Dompfarrer des Wiener Stephansdoms befand im Dezember 2016, dass der ,,Stefanitag [uns erinnert], dass Weihnachten nicht nur ein Fest der frommen Besinnung ist, sondern auch der Bereitschaft, bis zum Schluss am Glauben festzuhalten".

In evangelischen Gemeinden in Deutschland wird an diesem Tag in manchen Gottesdiensten an Stephanus gedacht, da ,,das Gedächtnis des Erzmärtyrers Stephanus [...] eine längere Tradition als das Weihnachtsfest [hat]. Es soll nicht völlig vom zweiten Weihnachtstag verdrängt werden, sondern nach Möglichkeit in einem Gottesdienst dieses Tages (eventuell am Abend) begangen werden." Andere Agenden wie die in Baden (1995), in der Pfalz (2006) oder die Reformierte Liturgie (1999) sehen dies nicht ausdrücklich vor. In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wird seit dem Jahr 2007 am Tag des Erzmärtyrers Stephanus der ,,Gebetstag für verfolgte Christen" begangen. Seit 2012 wird auch in den deutschen römisch-katholischen Diözesen der Stephanustag als ,,Gebetstag für verfolgte und bedrängte Christen" begangen.

Zweiter Weihnachtstag:

Der Zweite Weihnachtsfeiertag am 26. Dezember ist in den meisten europäischen Staaten ein gesetzlicher Feiertag zwischen den Jahren.

Das Weihnachtsfest erhielt in der Liturgie etwa ab dem 8. Jahrhundert eine Oktav, eine einwöchige Festzeit, in der aber die in diese Zeit fallenden bestehenden Heiligenfeste erhalten blieben.

Der 26. Dezember ist ein gesetzlicher Feiertag in Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, der Slowakei, Tschechien, Ungarn, dem Vereinigten Königreich sowie der Republik Zypern. In Spanien ist er nur in Katalonien und den Balearen ein Feiertag, in Frankreich nur in den zwischen 1871 und 1918 zu Deutschland gehörenden Regionen, den heutigen Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle. Auch in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und in Teilen der Schweiz wird der 26. Dezember als Feiertag angesehen, doch besteht dort keine landesweit geltende Regelung. In den übrigen europäischen Ländern ist er kein gesetzlicher Feiertag.

26. Dezember:

Der 26. Dezember ist der 360. Tag des gregorianischen Kalenders (der 361. in Schaltjahren), somit bleiben fünf Tage bis zum Jahresende. In vielen Ländern gilt der 26.12. als Zweiter Weihnachtsfeiertag, in Österreich (Stefanitag) und Teilen der Schweiz (Stephanstag) wird der Tag als Gedenktag des Märtyrers Stephanus gefeiert.

Kalenderblatt:

  • Stiller Tag
    (Abhängig von den Feiertagsgesetzen der Bundesländer)
  • 2. Weihnachtstag
  • Christfest II
  • Tag des Erzmärtyrers Stephanus
  • Erzmärtyrer Stephanus
    († 36 n. Chr.)
  • Tag des Märtyrers Stephanus
  • 2. Tag der Weihnachtsoktav
  • Rauhnächte
  • Zwischen den Jahren
  • Zweiter Weihnachtstag
  • Chanukka
    Lichterfest
    Gedächtnisfest des Wiederaufbaus des zweiten Tempels (164 v. Chr.)
    1. Tag ↦🌇 | 2. Tag  🕯🕯🌇↦

Bräuche:

Auch der zweite Weihnachtstag hat es in sich, und ist neben Heiligabend und dem Weihnachtstag (25.12), der Tag, an dem Familien und Freunde sich meist außer Haus begeben und Ihre Freunde, Verwandten und Bekannten besuchen und Geschenke oder Weihnachtskekse austauschen.

Besonders in Oberösterreich ist der Stefanitag mit unterschiedlichen Bräuchen verwurzelt. Beim sog. ,,Krambamberlbrennen" wird  in einigen Gasthäusern Schnaps mit einem Alkoholgehalt von min. 50% auf den Tisch gestellt. Zum Anlass dieses Feiertages wird das sog. ,,Störibrot"gebacken.

Stefanitag in Österreich und Bayern, der faszinierende Traditionen wie die Pferdesegnung und den Stefaniritt umfasst.

In Deutschland findet am 26. Dezember die Feier traditionell im Kreis der Familie statt. Weihnachten lässt man gemütlich ausklingen, man verspeist die Reste und zündet zum letzten Mal die Kerzen des Tannenbaums an.

An diesem Tag wird das "Stefaniwasser" geweiht, das in den Haushalten als Weihwasser verwendet wird. Ebenso wird Salz gesegnet, das angeblich als heilkräftige Beigabe zu Maulgaben, z. B. beim Almauftrieb, am Heiligen Abend und am Christtag verwendet wird.

Der heilige Stefan[us] gilt als "Erzmärtyrer", als einer der ersten Märtyrer des Christentums neben Johannes dem Täufer oder den "Unschuldigen Kindern" in Bethlehem. Am 26. Dezember gedenkt die römisch-katholische Kirche diesem Heiligen.

An diesem Tag besucht der Täufling zusammen mit seinen Eltern seinen Taufpaten ("Godl", weiblich oder "Göd", männlich).

Im oberen Ennstal ist der Stefanitag einer der beiden traditionellen Godngeh-Tage. Der anderer fällt auf die Osterfeiertage, sehr häufig ist es der Ostermontag oder der darauffolgende Sonntag.

Sage:

In der Nacht vor dem Feste des h. Stefan wandern die Jungfrauen zu dem Brunnen bei Pösteny (in Ungarn), füllen ihre Krüge und beten, daß der heilige Landespatron ihnen den zukünftigen Lebensgefährten offenbare. Derjenige ist es, welcher ihnen am folgenden Tage beim Kirchgange zuerst begegnet.

Quelle: Mythen und Bräuche des Volkes in Österreich

Stefanitanz:

Das Tanzverbot war aber nicht immer an den Tag der Heiligen Katharina geknüpft, so Jungbauer: ,,Ursprünglich war es der Martinstag, der 11. November, von dem an das Tanzen und Heiraten verboten waren und die Fastenzeit begonnen hat." Einst war der Kathreinstag noch etwas ganz anderes, nämlich das endgültige Ende der Weidezeit: ,,Die Schafe wurden geschoren, die Dienstboten konnten ihren Arbeitsplatz wechseln und bekamen den Lohn. Wenn man als Dienstbote den Lohn für den ganzen Sommer bekommt, geht man gerne gleich feiern, essen und trinken. Vielleicht war das der Grund, warum man den letzten großen Tanz vom Martinstag auf den Kathreinstag vorgelegt hat."

Für alle Tanzfreudigen war es dann eine wenig beschwingte Zeit. Denn einst war das Tanzen sogar bis zum Dreikönigstag untersagt. Seit geraumer Zeit ist es wieder früher möglich: ,,Bis zum 26. Dezember, dem Stefanitag, da darf man wieder tanzen."