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Zusammenfassung

Autor Urs
 - 12. Januar 2023, 08:58:54
📺 Als «Impfkritiker» diskreditiert: SRF-Beitrag zur Strafanzeige gegen Swissmedic war nicht sachgerecht, rügt SRG-Ombudsstelle


Fünf Personen erreichten mit ihrer Beanstandung bei der SRG-Ombudsstelle eine beinahe vollständige Gutheissung: Die «Tageschau» hätte die Kläger gegen Swissmedic sowie deren Anwalt als «Impfkritiker», als «Covid-Massnahmen-Gegner» diskreditiert.

Anlass für die Beanstandung war die «Tagesschau»-Ausgabe vom 14. November 2022. Im Bericht über die Anzeige gegen Swissmedic wurde eine der Klägerinnen sowie ihr Anwalt per Einblendung als «Impfkritiker» und «Covid-Massnahmen-Gegner» bezeichnet.

Für die SRG-Ombudsstelle ist die Bezeichnung einer mehrfach geimpften Person als «Impfkritikerin» meinungsverfälschend. Ebenso habe die Haltung des Anwalts in einem Beitrag nichts zu suchen: «Niemand käme schliesslich auf die Idee, bei der Berichterstattung über das Strafverfahren gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz die persönliche Haltung des Strafverteidigers als Einblender zu qualifizieren», heisst es.

In beiden Punkten verstösst der Beitrag gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.

Eine weitere Kritik bezog sich auf den dazugehörigen Online-Beitrag: Die Erwähnung von Medizinern, die als Corona-Skeptiker aufgefallen und an der Pressekonferenz anwesend waren, sei irrelevant und meinungsmachend.

Auf diesen letzten Vorwurf geht die Ombudsstelle nicht ein. Denn auch wenn das Erwähnen der skeptischen Mediziner für den Sachverhalt nicht entscheidend gewesen sei, so werde die Meinungsbildung deshalb nicht verfälscht.

Autor Urs
 - 02. Dezember 2022, 09:48:19
📺 Bundesgericht verbietet SRG-Zensur: Kommentare dürfen nicht einfach so gelöscht werden. Die SRG sei «an die Grundrechte gebunden»


Das Bundesgericht hat einen Grundsatzentscheid zum Umgang mit Kommentaren auf den Onlinekanälen der SRG gefällt. Nur wenige Medien haben das Thema aufgenommen.

Eine Zuschauerin publizierte im August 2021 auf dem Instagram-Kanal von SRF News einen Kommentar. Kurz danach war dieser verschwunden.

Der Beitrag war denkbar harmlos. Die Frau lobte darin die Abschaffung von kostenlosen Corona-Tests in Deutschland und forderte dasselbe für die Schweiz. Sie fügte an, sie sei bisher ohne Tests und Impfung gut ausgekommen.

Kein Gewaltaufruf, keine Diskriminierung, keine Beleidigungen. Bei SRF fand man dennoch, der Kommentar verletze die «Regeln für das soziale Kommunikationsverhalten».

Die Zuschauerin wandte sich an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen sowie die Ombudsstelle der SRG. Beide erklärten sich für nicht zuständig. Der Frau blieb nichts anderes übrig als der Gang vor das Bundesgericht.

Dieses hat nun verfügt, dass die Ombudsstelle den Kommentar zu prüfen habe. Denn die SRG habe einen öffentlichen Auftrag des Staates und sei dadurch an die Grundrechte gebunden.

Die Löschung sei ein Eingriff in die Meinungsfreiheit gewesen. Es müsse einen Rechtsweg geben, sich dagegen zu wehren.

Laut Onlineportal Watson wollten die SRF-Zensoren damals verhindern, «dass die Debatte aufgrund des einen provokativen Beitrags eskaliert».

Stattdessen unterbanden sie die Diskussion lieber gleich ganz. Wohl, weil der Kommentar kein Lobgesang auf Tests und Impfung war.