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Kategorie => FAQ & Tutorials & Aktuelles & Impressum => FAQ => Thema gestartet von: MichiStraubing am 23. November 2024, 13:10:06

Title: Auf welcher Seite steht ihr?
Beitrag von: MichiStraubing am 23. November 2024, 13:10:06
Servus Team,

ich hoffe, es geht euch gut. Ich möchte ein Thema zur Sprache bringen, das mir in letzter Zeit sehr am Herzen liegt. Im Zusammenhang mit dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Benjamin Netanyahu habe ich das Gefühl, dass ihr auf der Seite dieses Völkermörders steht.

Immer wieder lese ich Kommentare von euch, die diesen Haftbefehl als Show oder sogar als Blödsinn abtun. Ähnliche Kommentare hatte ich auch damals über den Haftbefehl gegen Wladimir Putin gelesen. Das wirft für mich die Frage auf: Auf welcher Seite steht ihr eigentlich?

Es ist wichtig, dass wir als Gemeinschaft kritisch und differenziert mit solchen Themen umgehen. Völkermord ist ein gravierendes Verbrechen, das nicht ignoriert werden sollte. Ich wäre dankbar für eine Stellungnahme eurerseits zu dieser Thematik.

Mit besten Grüßen,

Michi aus Straubing
Title: Auf welcher Seite steht ihr?
Beitrag von: Martin am 23. November 2024, 13:28:53
Servus Michi,

herzlichen Dank für deine Frage!

Es ist in der Tat eine komplexe Thematik, die oft missverstanden wird. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat zwar die Befugnis, Haftbefehle gegen Personen auszustellen, die schwerwiegende Verbrechen wie Kriegsverbrechen oder Völkermord begangen haben. Diese Haftbefehle können jedoch nur in Mitgliedstaaten vollzogen werden. Länder wie Russland, Israel, die Ukraine, China und die USA sind keine Mitgliedstaaten des IStGH, was bedeutet, dass der Gerichtshof dort keine direkten Maßnahmen ergreifen kann.

Es ist wichtig zu betonen, dass der IStGH keine Bürger von Nicht-Mitgliedstaaten verurteilen kann. Sollte ein Land beschließen, dem IStGH beizutreten, hebt es allerdings die Immunität seiner eigenen Bürger auf. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Immunität von Bürgern anderer Staaten; diese kann nur durch das jeweilige Land selbst aufgehoben werden. Dies geht klar aus den Statuten des IStGH hervor. Zudem sieht die UN-Charta vor, dass die Festnahme einer Person eines Nicht-Mitgliedstaates als Kriegserklärung gewertet werden könnte.

Ein Beispiel: Wenn Deutschland versuchen würde, Putin zu verhaften, könnte dies als Kriegserklärung interpretiert werden, da Deutschland die Immunität für Putin nicht aufheben kann – nur Russland hat dazu die Befugnis.

Wir orientieren uns an internationalen Abkommen und deren Statuten und halten es für entscheidend, die ganze Wahrheit zu berichten, anstatt uns in Wunschdenken zu verlieren, das realistisch gesehen nie umgesetzt werden kann.

Anders verhält es sich, wenn der Internationale Gerichtshof (IGH) einen Haftbefehl erlässt, da dieser in allen UN-Mitgliedstaaten Gültigkeit besitzt. Dies zeigt die kleinen, aber feinen Unterschiede zwischen den beiden Gerichtshöfen auf.

Die Medien neigen dazu, alles in einen Topf zu werfen, aber wir legen Wert darauf, differenziert zu berichten. Unsere klare Position ist die Unterstützung der UN-Charta und des Völkerrechts; wir unterstützen weder Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch Kriegsverbrechen, Völkermord oder Todesstrafen.

Ich hoffe, ich konnte deine Frage ausreichend beantworten!

Mit besten Grüßen,

Martin