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Title: ✨ 29. März: Bild, Bayerisches Konkordat, Kalenderblatt, Mondkalender, Bauernrege
Beitrag von: Kasper am 29. März 2025, 06:57:51
✨ 29. März: Bild, Bayerisches Konkordat, Kalenderblatt, Mondkalender, Bauernregeln, Heilige, Sagen

Bild des Tages: Bayerisches Konkordat Staatskirchenvertrag

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Die Schlüsselfigur der Konkordatsverhandlungen, Nuntius Eugenio Pacelli, der später Papst Pius XII. wurde

Das Bayerische Konkordat (https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerisches_Konkordat_(1924)) (abgekürzt: ,,BayK") vom 29. März 1924 ist ein Staatskirchenvertrag, der zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen wurde.

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Sturz auch der bayerischen Monarchie im Jahr 1918 war sogleich die Frage strittig, ob eine Republik in königliche Rechte eintreten konnte oder ob das Konkordat von 1817 durch die Revolution automatisch außer Kraft getreten war. Durch die Revolution endete das Bündnis von Thron und Altar, wie der ersatzlose Wegfall des Gebets für den König im Gottesdienst zeigt. Der neue Staat schien auf die erstere Lösung zuzusteuern: Wenige Tage nach der Revolution verlangte das Kultusministerium wie ehedem den Amtseid der Bischöfe auf den Landesherrn, eben den neuen Volksstaat. Dem kamen die Bischöfe nach. Aus der Erfahrung des Kulturkampfs geschah dies freilich mit der Einschränkung, nur soweit es sich um staatliche Dienstleistungen durch die Kirche handelte. Ebenso pragmatisch wurde die Neubesetzung der Pfarreien behandelt. Die bisherigen königlichen Präsentations- und Genehmigungsrechte wurden stillschweigend der neuen Regierung zugestanden, in Erwartung der bisherigen Gegenleistungen. Diesem Zustand rechtliche Formen zu geben, versuchte der seit 1917 amtierende Münchner Nuntius Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII.

Die Weimarer Republik hatte neue Tatsachen geschaffen und die Präsentations- oder die kirchenregimentlichen Besetzungsrechte des Ancien Régime wurden durch Art. 137 Weimarer Verfassung (WRV) hinweggefegt. Jede Religionsgemeinschaft verleiht seither ,,ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde". Ausgehend von dieser neuen verfassungsrechtlichen Lage umriss Nuntius Pacelli die Zielvorstellungen für ein künftiges Konkordat. Er forderte einen Konkordatslehrstuhl für je eine Professur in Philosophie und Geschichte. Katholisch-Theologische Fakultäten an den bayerischen Hochschulen sollten staatlicherseits garantiert werden. Für die Berufung all dieser Professoren der Fakultät solle der katholischen Kirche ein Einspruchsrecht in der Art eines Nihil obstat eingeräumt, so dass auf eine Berufung bei kirchlicher Beanstandung verzichtet wird. Weiterhin forderte er, Gesetze gegen die tote Hand abzuschaffen, sowie Eigentumsrechte an bisher kirchlich genutzten staatlichen Immobilien frei übertragen zu dürfen, jedoch unter Beibehaltung der staatlichen Baulast oder gegen eine entsprechende Ablösung. Auch sorgte er sich um die Erhebung von Kirchensteuern und deren Einziehung durch die Finanzämter. Der später so heftige Streit um die Konfessionsschule stand nicht auf der Agenda.

Der Landtag und die Staatsregierung stimmten am 20. Januar 1920 der Aufnahme förmlicher Verhandlungen zu. Währenddessen hatte eine bischöfliche Kommission Vorschläge erarbeitet, die die wesentlichen Bestimmungen des späteren Konkordats vorwegnahmen. Das federführende Kultusministerium unter Franz Matt (BVP) musste dabei die Interessen der Staatsregierung beachten. Bayern erhoffte sich durch den Abschluss, seine eigene Stellung als Völkerrechtssubjekt herauszustreichen (vgl. Artikel Bayerische Staatsangehörigkeit). Zu diesem Zweck galt es Überlegungen auf Reichsebene zuvorzukommen. Die kirchliche Seite drängte ihrerseits aus diesem Grund auf einen zügigen Abschluss mit Bayern, um in den parallel laufenden Verhandlungen mit dem Reich trumpfen zu können. Die schon weit gediehenen Verhandlungen wurden andererseits dadurch wieder verzögert, dass ein innerkirchlicher Streit aufzog. Die außerbayerische Fuldaer Bischofskonferenz unter Führung des Breslauer Erzbischofs Adolf Kardinal Bertram wollte das in Preußen bisher geltende Recht freier Bischofswahlen durch die Domkapitel auch für Bayern einführen, dessen Bischöfe bislang vom König präsentiert worden waren. Diese Forderung stand im Gegensatz zu Can. 329 Codex Iuris Canonici von 1917, der die Ernennung der Bischöfe durch den Papst vorsah. Pacelli hatte an dieser Neufassung des römischen Kirchenrechts vor seiner Berufung zum Nuntius in München 12 Jahre lang mitgearbeitet. Rom steuerte zielstrebig auf den Kompromiss des Preußischen Konkordats (1929) hin, einer Listenwahl, die den Domkapiteln das Recht zur endgültigen Auswahl aus drei Kandidaten des Papstes einräumte.

So wurden die Verhandlungen leicht verzögert 1924 zu Ende gebracht, dennoch aber als erste vor dem Reich und den anderen Gliedstaaten. Am 29. März 1924 paraphierten Nuntius Pacelli, Ministerpräsident von Knilling, Kultusminister Matt und Finanzminister Krausneck das Konkordat im Bayerischen Außenministerium. Das befand sich im Palais Montgelas, dessen Namensgeber just der Vater der Säkularisation in Bayern war. Unter Zustimmung der Reichsregierung wurden Vereinbarungen getroffen
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Kalenderblatt:



Ereignisse (https://de.wikipedia.org/wiki/29._M%C3%A4rz)
















Heilige:

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Sagen:


Kelten | Germanen

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Anmerkungen:



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