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Beitrag von: Ferdinand am 01. Juni 2025, 07:00:42
✨ 1. Juni: Bild, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Kalenderblatt, Mondkalender, Bauernregeln, Heilige, Sagen

Bild des Tages: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch Österreich

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Titelblatt der ABGB-Ausgabe von 1811, ausgestellt im Heeresgeschichtlichen Museum in Wien

Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_b%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch) (ABGB) ist die 1812 in den ,,deutschen Erbländern" des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises. Es heißt ,,allgemein", weil es für alle Personen in seinem Geltungsbereich, im Gegensatz zum gemeinen Recht, einheitlich und verbindlich gilt. ,,Bürgerliches Recht" bedeutet nach § 1 ABGB, dass das ABGB die ,,Privat-Rechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich" regelt.

Die Vorarbeiten zu einer Kodifizierung des österreichischen Zivilrechts begannen bereits Mitte des 18. Jahrhunderts mit dem Codex Theresianus (1766) und dem darauf folgenden Entwurf Hortens (1774), die sich jeweils stark am Gemeinen Recht orientierten, aber auch naturrechtliche Einflüsse enthielten. Mit Ausnahme des personenrechtlichen Teils des Entwurfs Horten, der am 1. Jänner 1787 als Josephinisches Gesetzbuch (1786 noch als Teil-ABGB) in Kraft trat, erlangten sie allerdings keine Gesetzeskraft. Ende des 18. Jahrhunderts erarbeitete Karl Anton von Martini einen neuen Entwurf für eine Kodifizierung, der sich systematisch auf das Naturrecht gründete. Dieser erlangte als Westgalizisches Gesetzbuch zunächst testweise in Westgalizien Geltung und als Ostgalizisches Gesetzbuch dann auch für Ostgalizien.] Mit Beginn des 19. Jahrhunderts wurde dieses als ,,Urentwurf" von der Hofkommission für Gesetzsachen unter maßgeblicher Mitwirkung Franz von Zeillers, einem Schüler Martinis, im Auftrag Franz II. überarbeitet und als ABGB per kaiserlichem Patent (Gesetz) am 1. Juni 1811 kundgemacht. Es trat mit 1. Jänner 1812 mit der Wirkung in Kraft, dass sämtliche Gesetze und Gewohnheitsrechte mit Bezug auf das Allgemeine bürgerliche Recht außer Kraft gesetzt wurden.

Der Geltungsbereich des ABGB umfasste die gesamten Deutschen Erbländer der Österreichischen Monarchie, worunter all jene Länder verstanden wurden, die nicht zur ungarischen Krone gehörten (Cisleithanien). Ab 1853 wurde es als Folge der Reichsverfassung 1849 und der anschließenden Verfassungsgrundsätze (RGBl. 4/1852 Nr. 33 der Beilage) auch in Kroatien-Slawonien, Ungarn, im Temescher Banat, in der serbischen Vojvodina (RGBl. 246/1852) und in Siebenbürgen (RGBl. 99/1853) in Kraft gesetzt, in Ungarn hingegen bereits 1861 als Folge des Oktoberdiploms und der Autonomiebestrebungen Ungarns wieder außer Kraft gesetzt (Képviselőházi irományok, 1861, I. Kötet, 11. sz.). Der Zerfall der Österreichisch-Ungarischen Monarchie hatte keine sofortigen Auswirkungen auf den Geltungsbereich des ABGB. Es bestand in den Nachfolgestaaten, etwa in Österreich (StGBl 140/1920), das nun auch aus dem Burgenland bestand, in Teilen der Tschechoslowakei (Nr. 11/1918 Sb.), Polens, Rumäniens, und im Königreich Jugoslawien zunächst unverändert fort. In Österreich blieb das ABGB nach dem Anschluss an das deutsche Reich in Kraft (RGBl I S 237/1938) und behielt diese auch nach dem Zweiten Weltkrieg (StGBl 6/1945)] bis heute. In Siebenbürgen wurde das ABGB in den 1940er Jahren (Gesetz Nr. 389/22.06.1943) großteils außer Kraft gesetzt. In der Tschechoslowakei galt das ABGB bis nach dem Zweiten Weltkrieg weiter (Ústavní dekret č. 11/1944), wurde aber schließlich durch das neue tschechische Zivilgesetz (Nr. 141/1950 Sb.) und Arbeitsgesetz (Nr. 65/1965 Sb.) außer Kraft gesetzt. In Polen wurden einige Bestimmungen des ABGB mit dem Inkrafttreten des polnischen Obligationenrechts aufgehoben (Dz.U. 1933 nr 82 poz. 599) bis es schließlich 1946 durch mehrere Dekrete vollständig außer Kraft gesetzt wurde. In Jugoslawien blieb das ABGB noch bis zu dessen Zerfall 1991 eine immer kleiner werdende subsidiäre Rechtsquelle. In Kroatien ist es noch heute subsidiäre Rechtsquelle.
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Kalenderblatt:


Ereignisse (https://de.wikipedia.org/wiki/1._Juni)

















Mondkalender:
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Sagen:


Kelten | Germanen

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Anmerkungen:
  • Namenstag in DE=Deutchland, BY=Bayern, AT=Österreich, CH= Schweiz, FR-Frankreich, ES=Spanien, IT=Italien, BE-Belgien, NL= Niederlande, RU=Russland, PL=Polen,
  • Kth=Römisch-katholische Kirche, EV=Evangelisch, Orth=Orthodoxie, IS=Islam, Bud=Buddhismus
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