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Kategorie => Recht & Gesetz & Justiz => Recht => Thema gestartet von: Bastian am 23. September 2025, 10:45:29

Title: 🔻 UN-Seerechtsübereinkommen
Beitrag von: Bastian am 23. September 2025, 10:45:29
🔻 UN-Seerechtsübereinkommen

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Das UN-Seerechtsübereinkommen (https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Seerechts%C3%BCbereinkommen) (SRÜ, auch ,,Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen", englisch United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS) ist ein internationales Abkommen des Seevölkerrechts, das alle Nutzungsarten der Meere regeln soll. Es wurde am 10. Dezember 1982 in Montego Bay (Jamaika) geschlossen und trat am 16. November 1994, ein Jahr nach Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde, in Kraft. Das Abkommen ist auch als ,,UNCLOS III" bekannt. Die UN-Seerechtskonferenz dauerte von 1973 bis 1982 und war die dritte ihrer Art. Die Konferenzen zuvor werden als ,,UNCLOS I" und ,,UNCLOS II" bezeichnet.

Das Übereinkommen fasst das vorher geltende, in den Genfer Seerechtskonventionen kodifizierte Seerecht zusammen,[1] legt die vorher umstrittene Breite des Küstenmeeres und seiner Anschlusszone fest und entwickelt die Regelungen zum Festlandsockel fort. Es führt die ausschließliche Wirtschaftszone mit besonderen Rechten der Küstenstaaten, ein internationales Regime des Meeresbodens und seines Untergrundes jenseits der Grenzen des Festlandsockels sowie die Archipelgewässer neu ein. Außerdem werden Schutz und Erhaltung der Meeresumwelt, die wissenschaftliche Meeresforschung sowie Entwicklung und Weitergabe von Meerestechnologie geregelt. Dabei stützt sich das Übereinkommen neben dem älteren Grundsatz der Freiheit der Meere auf den neu eingeführten Grundsatz des gemeinsamen Erbes der Menschheit.
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Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/416/de)