🔷 Das große Staats-Planspiel! "Artikel 2" 🚨
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Art. 2
Original:
(1) Bayern ist ein Volksstaat. Träger der Staatsgewalt ist das Volk.
(2) Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmung kund. Mehrheit entscheidet.
Änderung:
(1) Bayern ist ein Volksstaat. Träger der Staatsgewalt ist das Volk.
(2) Das Volk übt die Staatsgewalt durch Abstimmungen sowie durch Wahlen auf kommunaler Ebene (Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirkstage) aus. Berufspolitiker und klassische Wahlen auf Landesebene gibt es nicht. Der Landtag wird gebildet, indem pro Landkreis jeweils ein Bürger oder eine Bürgerin ab 16 Jahren per Losverfahren bestimmt wird.