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Kategorie => Staats-Planspiel! => Bay. Verfassumg => Freistaat => Baiern | Bayern => Deutschland => Geschichte => Geschichte & Kultur & Kunst & Politik & Sport | Religion => Abstimmumgen => Thema gestartet von: Sebastian am 04. November 2026, 16:02:13

Umfrage
Frage: Änderung des Artikel 106 (1)
Antwort 1: Ja
Antwort 2: Neim
Title: 🔷 Das große Staats-Planspiel! "Artikel 106 (1)" 🚨
Beitrag von: Sebastian am 04. November 2026, 16:02:13
🔷 Das große Staats-Planspiel! "Artikel 106 (1)" 🚨


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🔷 Das große Staats-Planspiel! "Artikel 106 (1)" 🚨


🗳 Offizielles Gesetzgebungsverfahren: Volksentscheid & Bürgerrat


Das staatliche Verfahren

In dieser Verfassungsordnung entscheidet der Bürgerrat als beratendes Organ über die Entwürfe und gibt eine Empfehlung ab. Die endgültige Gesetzgebung erfolgt direkt durch das Volk im Volksentscheid.
Gegenstand der heutigen Abstimmung ist die fundamentale Reform von Artikel 106 Satz 1 der Bayerischen Verfassung (BV). Der Entwurf sieht vor, den verfassungsmäßigen Anspruch auf eine angemessene Wohnung strikt an die bayerische Staatsbürgerschaft zu koppeln und einfachen Bewohnern diesen gesetzlichen Anspruch zu entziehen.
• Bisherige Verfassungslage: ,,Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung."
• Zur Abstimmung stehender Gesetzentwurf: ,,Jeder Staatsbürger Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Bewohner, die nicht Staatsbürger sind, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Wohnung."

📄 Amtlicher Stimmzettel (Volksentscheid / Bürgerrat)


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                    VOLKSENTSCHEID / BÜRGERRAT BAYERN
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Amtliche Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 106 Satz 1 BV

,,Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zur Beschränkung des Wohnungsanspruchs
auf bayerische Staatsbürger zu?"

Bitte kreuzen Sie genau EIN Kästchen an:

[  ]  JA (Ich stimme dem Gesetzentwurf zu)

      BEGRÜNDUNG FÜR DAS ,,JA":
      * Fokus auf Staatsbürger: Staatlich garantierter Wohnraum muss den eigenen
        Staatsbürgern vorbehalten sein, die durch ihre Staatsangehörigkeit die
        Träger dieses Staates sind.
      * Entlastung des Sozialraums: Ein unbeschränkter Anspruch für alle Bewohner
        überfordert die Kapazitäten Bayerns. Die Neuregelung schützt den Wohnungsmarkt
        vor unkontrollierter Überlastung.
      * Rechtliche Klarheit: Wer den Status des bayerischen Staatsbürgers nicht besitzt,
        kann keinen gesetzlichen Anspruch auf die Bereitstellung von Wohnraum
        gegenüber dem Staat geltend machen.


[  ]  NEIN (Ich lehne den Gesetzentwurf ab)

      BEGRÜNDUNG FÜR DAS ,,NEIN":
      * Universelles Grundbedürfnis: Ein Dach über dem Kopf sichert das nackte
        Überleben und die Menschenwürde. Dieses Recht darf nicht am Status der
        Staatsbürgerschaft scheitern.
      * Gefährdung des Standorts: Wenn einfache Bewohner (z. B. Fachkräfte aus anderen
        Regionen) beim Wohnen rechtlich deklassiert werden, verliert Bayern seine
        Attraktivität für Arbeitskräfte.
      * Spaltung der Gesellschaft: Die Verweigerung eines gesetzlichen Anspruchs für
        Nicht-Staatsbürger spaltet die Bevölkerung vor Ort und gefährdet den sozialen
        Frieden.


[  ]  ENTHALTUNG (Nur im Bürgerrat als Stimmparität zulässig)

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📊 Ablauf & Entscheidung im neuen System

Das Verfahren läuft in zwei Stufen ab, in denen das Parlament keine Rolle mehr spielt:
[ STUFE 1: BÜRGERRAT ] ─────────────────────────> [ STUFE 2: VOLKSENTSCHEID ]
Beratung & Abstimmung                            Finale Abstimmung aller Bürger
Ergebnis = Offizielle Empfehlung                  Einfache Mehrheit entscheidet direkt
1. Stufe 1: Das Votum des Bürgerrats
    • Der Bürgerrat debattiert die Pro- und Contra-Begründungen.
    • Die Mitglieder des Bürgerrats stimmen mit dem obigen Zettel ab.
    • Das hochgerechnete Stimmenverhältnis des Bürgerrats wird den Bürgern als fundierte Orientierungshilfe und Empfehlung für den Volksentscheid mitgeteilt.
2. Stufe 2: Der Volksentscheid
    • Die gesamte wahlberechtigte Bevölkerung stimmt über den Gesetzentwurf ab.
    • Entscheidung: Es gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Gibt es mehr JA- als NEIN-Stimmen, ist der Entwurf direktes Gesetz und die Verfassung ist geändert. Bei Stimmengleichheit oder einer Mehrheit für NEIN ist der Entwurf gescheitert.