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Gestoppte Asylcontainer in Meggen: Luzerner Regierung wundert sich über Urteil des Kantonsgerichts
Das Kantonsgericht hat den Bau einer Containersiedlung für Asylsuchende in Meggen gestoppt. Nun äussert der Kanton in deutlichen Worten sein Unverständnis über dieses Urteil.Vor einer Woche hat das Luzerner Kantonsgericht einen Baustopp für die geplante Containersiedlung für 100 Asylsuchende in Meggen verfügt. Die Gemeinde hatte ein vereinfachtes Bauverfahren für die Siedlung durchgeführt – zu Unrecht, wie das Kantonsgericht urteilte. Ein übergeordnetes öffentliches Interesse sei nicht vorhanden, weshalb ein sofortiger Baubeginn nicht nötig sei. Zwar sei die Unterbringungslage auf kantonaler Ebene angespannt, es habe jedoch aktuell genügend Plätze für Flüchtlinge, so das Kantonsgericht.
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Baustelle der Containersiedlung
Dem widerspricht die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen nun vehement. In einer Mitteilung vom Donnerstag heisst es, man nehme den Entscheid des Kantonsgerichts «mit Verwunderung zur Kenntnis». Nach Meinung des Kantons besteht nämlich sehr wohl eine Notlage im Asylwesen. «Bereits am 18. März erklärte der Regierungsrat die Notlage in der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine», schreibt er in der Mitteilung.
Bund hat Notfallplanung aktiviertZudem habe der Bund die Kantone darüber informiert, dass seine Kapazitäten nicht mehr ausreichten, um Asylsuchende wie vorgesehen bis zu 140 Tage lang in den Bundesasylzentren unterzubringen. Der Bund habe darum die Notfallplanung aktiviert und weise den Kantonen die Schutzsuchenden nun früher zu.
Nur dank grösster Anstrengungen von Kanton und Gemeinden habe man bisher sicherstellen können, dass allen Geflüchteten eine Unterkunft zur Verfügung stehe. «Bisher ging der Kanton Luzern davon aus, dass zumindest bis Ende Jahr mit weiteren rund 1000 Plätzen gerechnet werden kann.» In dieser Rechnung sind auch die Megger Plätze enthalten. «Zurzeit ist ungewiss, wie rasch Ersatz für diese 100 Plätze gefunden werden kann», so der Kanton. «Eine alternative Unterbringung in einer Zivilschutzanlage ausserhalb Meggens ist deshalb auch nicht mehr auszuschliessen.»
Quelle: Bote (https://www.bote.ch/)