⚖ Stadt muss Artikel über III. Weg von Internetseite entfernen
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Oberverwaltungsgericht in Münster gibt Klage von III. Weg recht (Chemnitz, 1.5.2018)
Die nordrhein-westfälische Stadt Hilchenbach muss einen Onlineartikel über die extrem rechte Partei Der III. Weg von ihrer Internetseite entfernen, in dem sich der Bürgermeister negativ über die Partei äußerte. Wie die Nachrichtenagentur AFP am Montag mitteilte, gab das Oberverwaltungsgericht in Münster damit der klagenden Partei in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung teilweise Recht. Der III. Weg könne sich auf die im Grundgesetz gesicherte »Chancengleichheit und das Neutralitätsgebot für Amtsträger« berufen.
Im konkreten Fall hatte die Stadt Hilchenbach laut Gerichtsangaben im April 2022 auf ihrer Internetseite einen Artikel mit dem Titel »Petition übergeben - Kein Platz in Hilchenbach für Rechtsextremismus« veröffentlicht. Darin habe der Bürgermeister geäußert, er sei von der Onlinepetition eines Bürgers gegen das geplante Büro der Partei in der Stadt »sehr beeindruckt« und nehme sie »mit großer Anerkennung« entgegen.
Der Bürgermeister habe zudem darauf hingewiesen, dass er »alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen« werde, um die Pläne der Partei zu verhindern, sich in der Stadt mit einem Büro niederzulassen. Damit unterstütze er nach Ansicht der Richter die Petition, die »ein eindeutig negatives Werturteil« gegen die Partei fälle.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Bürgermeister mit seinen Äußerungen in das vom Grundgesetz geschützte Recht der Partei auf Chancengleichheit eingreife.
Er habe jedoch die Grenzen des Neutralitätsgebotes überschritten, indem er in seinen Äußerungen das Ziel unterstütze, ein Bürgerbüro der Partei in der Stadt zu verhindern. Dies sei geeignet, »deren Position im politischen Meinungskampf zu beeinträchtigen«.
Quelle: junge Welt (https://jungewelt.de)