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Kategorie => Diskriminierung & Migration => Migration => Thema gestartet von: Bastian am 03. Dezember 2022, 14:55:40

Title: ❓ MÖRDERISCHE ABSCHOTTUNG Tod an EU-Grenze
Beitrag von: Bastian am 03. Dezember 2022, 14:55:40
❓ MÖRDERISCHE ABSCHOTTUNG
Tod an EU-Grenze

Spanien: Medienberichte belegen völkerrechtswidrige Maßnahmen in Melilla. Innenminister winkt ab

(http://sputnik-magazin.de/images/Sputnik2/EU-Grenze-Melilla.jpg)
»Angemessen«: Spanische Polizei jagt Asylsuchende in der Enklave Melilla (24.6.2022)

Schwere Vorwürfe erschüttern Spanien – Innenminister Fernando Grande-Marlaska steht unter Druck. Konkret: Ende Juni sollen mehrere Menschen bei ihrer Flucht auf der spanischen Seite des Zauns der Enklave Melilla in Nordafrika gestorben sein. Laut am Mittwoch veröffentlichter Berichte der spanischen Tageszeitung El País, des Magazins Der Spiegel, der französischen Tageszeitung Le Monde und der Recherchegruppe Lighthouse Reports wurden die Leichen jedoch weder in Spanien untersucht noch begraben, sondern zurück nach Marokko gebracht. Das würde einen weiteren Verstoß gegen spanisches und internationales Recht darstellen.

Am 24. Juni hatten mehrere hundert Menschen, die überwiegend aus dem Kriegsland Sudan stammten, versucht, den Grenzzaun zwischen Marokko und Melilla zu überqueren. Der Zaun brach zusammen, und Dutzende Menschen wurden dabei verletzt. Die Zahl der Todesopfer ist auch nach Monaten immer noch ungeklärt: 37 sind es offiziell, mehr als 70 Personen werden noch vermisst.

Die genannten Medien werfen den marokkanischen Streitkräften vor, die Migranten, die in den nahegelegenen Wäldern schliefen, angegriffen und mit Gewalt zur Weiterreise aufgefordert zu haben, was zu einer Massenpanik führte. Besonderes Augenmerk liegt aber auf der Rolle der spanischen Grenzpolizei. Denn das Innenministerium behauptete bislang felsenfest, dass auf der spanischen Seite keine Menschenrechtsverletzungen stattgefunden hätten und die Todesfälle sich auf der marokkanischen Seite des Zauns ereigneten. Die nun veröffentlichten Videos zeigen, wie marokkanische Beamte bewusstlose Körper auf der marokkanischen Seite des Zauns über den Boden ziehen.

Mehrere Zeugen und auch eine visuelle Rekonstruktion des Geschehens widersprechen allerdings der Darstellung Madrids. Eine Aufnahme der spanischen Polizei mit den entscheidenden Minuten wird unter Verschluss gehalten. Einer der Zeugen erklärte, dass sein Freund auf spanischem Boden von einem marokkanischen Polizisten getötet worden sei. Sie seien in dem Gedränge gewesen, manche Flüchtlinge hätten am Boden gelegen, aber die Polizei habe dennoch Tränengas in die Menge geschossen. Sein Freund soll aber von einem Beamten durch einen Schlag mit einem Stock auf den Hinterkopf getötet worden sein.

Bilder von der Polizeigewalt waren bereits im Juni veröffentlicht worden. Bis zu vier Stunden sollen die Menschen, viele von ihnen verletzt, in der Sonne gelegen haben. Die marokkanische Polizei schlug zu, wie man auch in den Videos sehen kann. Ein Krankenwagen auf der spanischen Seite sei nicht zum Einsatz gekommen. Auf der anderen Seite soll stundenlang keine medizinische Hilfe gewährt worden sein.

Spaniens Innenminister Grande-Marlaska beharrte am Donnerstag weiterhin auf seine Version: Es habe keine Todesfälle auf der spanischen Seite gegeben. Wie zur Verhöhnung der Opfer wiederholte er, dass die Antwort der Polizisten »angemessen« gewesen sei.

Der spanische Ombudsmann, Ángel Gabilondo, forderte die Regierung nochmals zur Einhaltung der Menschenrechte an der Grenze auf. In einem am Donnerstag von der spanischen Nachrichtenagentur Europapress veröffentlichten Dokument erklärte Gabilondo, dass in der Zeit zwischen Eintritt nach Spanien und der »Rückführung« lediglich zwei Minuten vergangen seien. Es wäre unmöglich gewesen, dass dies unter »legalen Anforderungen stattgefunden« habe. Somit wären auch die bestätigten »Rückführungen« illegal gewesen. Der Ombudsmann erinnerte die Regierung zudem daran, sie müsse garantieren, dass die Grenzpolizisten identifizierbar seien. Abschiebungen müssten individuell nach der Abwägung der Gründe für den Asylantrag vorgenommen werden.

Quelle: junge Welt (https://jungewelt.de)