🌈 Bundesgericht bestätigt: Es gibt nur zwei Geschlechter
Das Personenregister in der Schweiz kennt weiterhin nur die Geschlechtereinteilung in Mann und Frau. Eine in Deutschland lebende Person aus der Schweiz hatte zuvor die Streichung ihres Geschlechtseintrags durchgesetzt. Das war unzulässig, erklärt nun das Bundesgericht.
Quelle: eXXpress TV (https://www.youtube.com/@eXXpressTV)