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🔷 Freistaat Bayern: Oberpfalz

Begonnen von Michi, 24. Mai 2024, 11:17:35

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Michi

🔷 Freistaat Bayern: Oberpfalz


Die Oberpfalz ist ein Regierungsbezirk und auch ein flächengleicher Bezirk (dritte kommunale Ebene) im Nordosten des Freistaates Bayern. Sie grenzt an Tschechien und an die bayerischen Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Mittelfranken und Oberfranken.

Verwaltungssitz des Bezirks Oberpfalz und Sitz der Regierung der Oberpfalz ist Regensburg. Bis zum Jahr 1954 wurden die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz gemeinsam verwaltet.

Der Name Oberpfalz leitet sich von der historischen Oberpfalz ab.

Fast die gesamte Oberpfalz gehört zum bairischen Sprachraum.

Im Norden und in der Mitte der Oberpfalz wird Nordbairisch gesprochen, im Süden der Oberpfalz, ab Waldmünchen und Burglengenfeld, beginnt ein breiter sprachlicher Mischraum zwischen Nord- und Mittelbairisch. Im Chamer Becken tendieren die Mundarten zum Niederbayerischen und im Regensburger Raum eher nach Oberbayern. Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen Sprechern aus Regensburg und Straubing, obwohl auch Straubing noch zu dieser Mischzone gehört.

Das Nordbairische ist eine urtümliche Variante des Bairischen, die noch viele Archaismen bewahrt, die im zentralen mittelbairischen Sprachraum schon ausgestorben sind. Es hat viele lautliche Eigenheiten, die es teilweise mit den benachbarten ostfränkischen Dialekten teilt. Das Nordbairische zeichnet sich besonders durch die ,,gestürzten Diphthonge" (voraus lagen mhd. uo, ië und üe) und die diphthongierten mittelhochdeutschen Langvokale â, ô, ê und œ aus; beispielsweise entsprechen den standarddeutschen Wörtern Bruder, Brief und müde (monophthongierte Vokale) hier Brouda, Brejf und mejd (zuerst Monophthongierung, danach erneute Diphthongierung) anstatt Bruada, Briaf und miad (erhaltene Diphthonge) wie im Mittelbairischen südlich der Donau. Weiterhin entspricht beispielsweise dem standarddeutschen Schaf hier Schòuf (mittelbair. Schòòf), rot hier ròut/rout (mittelbair. rot/rout), Schnee hier Schnèj (mittelbair. Schnèè), oder böse hier bèjs (mittelbair. bèès).

Bei den Dialekten im Westen und im Nordwesten des nordbairischen Sprachraums ist charakteristisch auch eine Hebung der Vokale e (und ö nach Entrundung) und o zu i und u zu verzeichnen, beispielsweise Vuugl und Viigl, im Gegensatz zu den südlicheren Formen Voogl und Veegl für standardsprachlich Vogel und Vögel. Diese Hebung gilt auch als charakteristisches (ost-)fränkisches Merkmal. Im Nordosten des Sprachraums werden diese Laute zu den Diphthongen ua und ia, also Vuagl und Viagl.

Verkleinerungs- und Koseformen enden in der Mehrzahl meist auf -(a)la, in der Einzahl auf -(a)l, beispielsweise Moidl = Mädchen, d' Moi(d)la = die Mädchen. Die Endung -en nach k, ch und f ist in den nördlicheren nordbairischen Dialekten als Konsonant erhalten geblieben, beispielsweise hockn, stechn, hoffn, Soifn (= Seife). In den südlicheren nordbairischen Dialekten ist sie wie in den mittelbairischen weiter im Süden zu -a geworden, also hocka, stecha, hoffa, Soifa. Kennzeichnend ist auch die Form niad für mittelbairisch net und die vielfältigen Formen des Personalpronomens für die 2. Person Plural: enk, enks, ees, èts, deets, diits, diats u. a.

Historisch ist die Oberpfalz mit dem bayerischen Nordgau des 7. bis 14. Jahrhunderts identisch. Der Name des Regierungsbezirkes Oberpfalz steht im direkten Zusammenhang mit dem Begriff der Königspfalz und dem davon abgeleiteten Namen der Kurpfalz (siehe auch Pfalz (Bayern)).

Nach dem Tod Ludwigs II. des Strengen teilte sich das Haus Wittelsbach 1329 (Hausvertrag von Pavia) in die ältere, pfälzische und die jüngere, bayerische Linie, wobei die Pfälzer Linie einen Teil der Gebiete in Nordbayern erhielt, die später zur Unterscheidung von der am Rhein gelegenen Unterpfalz Obere Pfalz gen Bayern genannt wurden. Aus dieser Bezeichnung entstand Anfang des 19. Jahrhunderts der Name Oberpfalz im Zuge der Neuordnung des Königreiches Bayern. Die Oberpfalz wurde seit 1329 von Heidelberg aus regiert; sie wurde im 16. Jahrhundert protestantisch. Nach der Niederlage des Kurfürsten Friedrich V. in der Schlacht am Weißen Berg bei Prag am 8. November 1620 wurden die kurpfälzischen Teile der Oberpfalz 1621 von Bayern besetzt, rekatholisiert und 1628 annektiert. Die oberpfälzischen Gebiete der Herzogtümer Pfalz-Neuburg und Pfalz-Sulzbach blieben unangetastet. Die Verlagerung der Handelsstraßen nach Prag und Nürnberg, die Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges sowie die Vertreibung der Protestanten, die nicht zur katholischen Kirche übertreten wollten, verursachten einen wirtschaftlichen Niedergang der Oberpfalz.

Für die nunmehr kurbayerische Oberpfalz wurde das Rentamt Amberg eingerichtet. Der Süden der heutigen Oberpfalz, etwa südlich von Chamb und Regen, gehörte schon vor dem Dreißigjährigen Krieg zum niederbayerischen Rentamt Straubing.

Von 1806 bis 1808 wurde das Königreich Bayern in fünfzehn Kreise eingeteilt, deren Namen sich nach Flüssen richteten. Der Regenkreis umfasste zunächst dreizehn Landgerichte und seit 1809 die kreisunmittelbare Stadt Straubing. 1810 wurde er erheblich vergrößert, unter anderem durch das Fürstentum Regensburg. Danach wurde Regensburg Sitz des Generalkreiskommissariats. Der Regenkreis gab aber auch Gebiete an den Unterdonaukreis ab.

Bei der von König Ludwig I. veranlassten Gebietsreform vom 29. November 1837, bei der man sich auf die historischen Landesbezeichnungen besann, erfolgte die Umbenennung in Kreis Oberpfalz und Regensburg und die Erweiterung um Teile des Obermainkreises. Zum 1. April 1932 wurden die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz und Regensburg im Rahmen eines Programms zur Staatsvereinfachung zum Regierungsbezirk Niederbayern und Oberpfalz mit dem Sitz der Regierung in Regensburg zusammengelegt. Ab dem Zusammenschluss entfiel beim Regierungsbezirk Oberpfalz der Zusatz und Regensburg. 1939 wurde der Regierungsbezirk Niederbayern-Oberpfalz um die bis zum Münchner Abkommen 1938 zur Tschechoslowakei gehörenden und 1945 wieder zu ihr zurückgekehrten Landkreise Bergreichenstein, Markt Eisenstein und Prachatitz erweitert. Gemäß Art. 185 der Bayerischen Verfassung von 1946 (BV) wurden die Regierungsbezirke (Kreise) zum 1. April 1948 in ihrer bis 1932 bestehenden Form wiederhergestellt.

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