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🟥⬜🟥  Österreich > Wappen

Begonnen von Ferdinand, 20. Oktober 2024, 09:11:42

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Ferdinand

🟥⬜🟥  Österreich > Wappen


Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen)
Bild 2: Nicht dem Wappengesetz entsprechende Version des Bundeswappens, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 B-VG mit detailliertem Gefieder nach Wappengesetz und in den Farben schwarz sowie gelb für heraldisch gold

Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist das staatliche Hoheitszeichen der Republik Österreich. Die Gestaltung des Wappens wird in Art. 8a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und in dem zu seiner Ausführung erlassenen Wappengesetz 1984 geregelt. Eine graphische Darstellung des Wappens ist dem Wappengesetz 1984 als Anlage 1 angeschlossen.

Umgangssprachlich als ,,Bundesadler" bezeichnet, findet diese synonyme Bezeichnung vereinzelt auch in neuerer Judikatur Verwendung. Die ursprüngliche Version des damals Staatswappen genannten Wappens wurde nach der Ausrufung der Republik Deutschösterreich (später die erste Republik Österreich) mit dem Gesetz vom 8. Mai 1919 über das Staatswappen und das Staatssiegel der Republik Deutschösterreich (StGBl. 257/1919) eingeführt und besteht aus dem alten österreichischen Wappenadler mit dem auf dessen Brust befindlichen Rot-Weiß-Roten Bindenschild. Im austrofaschistischen Ständestaat zwischen 1934 und 1938 wurde das Staatswappen durch einen Doppeladler als Bundeswappen ersetzt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg, mit dem Wiedererstehen der (nunmehr) zweiten Republik Österreich im Jahr 1945, wurde das Staatswappen von 1919 leicht modifiziert – die gesprengten Ketten wurden hinzugefügt – mit einem Wappengesetz wiedereingeführt. Mit einem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981 (BGBl. Nr. 350/1981), wurden expressis verbis die beiden Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und mit Art. 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben als rot-weiß-rot und die Flagge mit den drei Streifen (Abs. 1) sowie die heraldische Beschreibung des Wappens der Republik Österreich (Abs. 2) hinzugefügt. In Art. 8a Abs. 3 B-VG wurde abschließend festgelegt, dass ,,nähere Bestimmungen, insbesondere über den Schutz der Farben und des Wappens sowie über das Siegel der Republik" durch (einfaches) Bundesgesetz getroffen werden. Damit bestand bis zur Erlassung eines solchen Gesetzes ,,keine gesetzliche Regelung über die äußere Form des Wappens und des Siegels der Republik Österreich", wie die damalige Regierung in ihrer Regierungsvorlage (Seite 5) für das Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) dargelegt hatte. Erst mit dessen Inkraftsetzung (BGBl. Nr. 159/1984) hatte die Republik nach fast drei Jahren Vakuum wieder ein – auch grafisch verlautbartes – Bundeswappen.

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Ferdinand H-L


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