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🕊 Hand in Hand für den Frieden & Ger... von Hamzah

🟣 Heiliges Römisches Reich (HRR) > Institutionen > Reichskreis

Begonnen von Julian, 13. März 2025, 13:46:38

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Julian

🟣 Heiliges Römisches Reich (HRR) > Institutionen > Reichskreis


Die 10 Reichskreise Mitte des 16. Jahrhunderts:

Die Reichskreise waren übergeordnete territoriale Einheiten des Heiligen Römischen Reiches, die mehrere Landesherrschaften umfassten – zunächst mit Ausnahme der Kurfürstentümer und der habsburgischen Erblande. Sie wurden ab 1500 im Zuge der Reichsreform Maximilians I. geschaffen, um die Verwaltung des Reichs durch das Reichsregiment zu verbessern, und bestanden bis 1806. Die Reichskreise waren eine Institution der Reichsverfassung und Selbstverwaltungskörper mit Satzungsrecht

Das Heilige Römische Reich als Ganzes hatte weder eine zentrale Verwaltung noch eine militärische Exekutive, es bildete im Lauf der Frühen Neuzeit weder eine zentrale Bürokratie noch ein stehendes Heer aus, also das, was moderne Staaten kennzeichnet. Zur Durchführung von Maßnahmen, für die das Reich als Ganzes zu groß und einzelne Reichsstände zu klein waren, wurden stattdessen seit 1495 bzw. 1521 die so genannten Reichskreise geschaffen, d. h. das Gebiet des Reiches wurde in geographische Kreise eingeteilt, die aus Territorien mehrerer Reichsglieder bestanden und für die regionale Durchführung reichspolitischer Entscheidungen zuständig waren (Besetzung des Reichskammergerichts, Exekution von Reichsgerichtsurteilen, Landfriedenswahrung, Verteidigung nach außen).

König Sigismund unterbreitete 1415 in Konstanz einen Kreisentwurf, der vier Bezirke (Rheinland, Schwaben, Franken sowie Mitteldeutschland) mit je einem Kreishauptmann und gegenseitiger Beistandspflicht vorsah.

Auf dem Augsburger Reichstag von 1500 wurde zur Durchführung der Reichsexekution gegen Landfriedensbrecher wie auch zur Vollstreckung der Reichskammergerichtsurteile eine Reichsexekutionsordnung geschaffen. Das Reich wurde dazu in sechs Kreise (ohne die Territorien der Kurfürsten) eingeteilt als Wahlbezirke für ein Drittel der Assessoren (Richter) am Reichskammergericht. Auf dem Reichstag 1512 in Trier wurden die sechs Kreise als Mittel des Reichsregiments errichtet. Auf dem Reichstag zu Worms 1521 wurde das Reichsregiment erneut bestätigt und auch die Territorien der Kurfürsten wurden als Reichskreise benannt (II § 1 bis 10 der Erklärung des Landfriedens).

Die Kreise wurden ursprünglich nur mit Nummern versehen. Später erhielten sie Bezeichnungen, die ihrer geographischen Einteilung entsprachen. Die ersten sechs, im Jahr 1500 gebildeten Kreise waren:


1512 kamen drei weitere dazu:


1512 wurde zudem der Sächsische Reichskreis aufgeteilt in:

Außerdem existierten:


Mit der Schaffung der vier zusätzlichen Reichskreise im Jahre 1512 wurden nun auch die habsburgischen Erblande (Burgundischer und Österreichischer Reichskreis) und die Kurfürstentümer (Kurrheinischer und Obersächsischer Reichskreis) in die Kreisverfassung eingebunden. Der bisherige Sächsische Reichskreis trat einige Reichsstände an den neuen Obersächsischen Reichskreis ab und wurde hierdurch zum Niedersächsischen Reichskreis. Außerhalb der Kreiseinteilung blieben bis zum Ende des Reiches das Königreich und Kurfürstentum Böhmen mit den zugehörigen Gebieten Schlesien, Lausitz und Mähren. Ebenso nicht eingebunden wurden die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Reichsritterschaft, die Lehensgebiete in Reichsitalien und einige Reichsherrschaften, wie z. B. Jever und die Bauernrepublik Dithmarschen.

Zwei Reichskreise waren kaiserlich-habsburgisch dominiert (Österreich, Burgund), zwei weitere kurfürstlich (Kurrhein, Obersachsen), während die übrigen sechs einen vielständig-genossenschaftlichen Charakter besaßen.
[...]

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Julian Duschl


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