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GRUNDSICHERUNG: Klage für Existenzminimum

Begonnen von Bastian, 15. Juli 2022, 05:57:21

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Bastian

Steigende Lebenshaltungskosten: Sozialverbände wollen höhere Hartz-IV-Sätze vor Gericht erstreiten

Steigende Lebenshaltungskosten: Sozialverbände wollen höhere Hartz-IV-Sätze vor Gericht erstreiten

Nun haben die Sozialverbände SoVD und VdK entschieden, für eine stärkere Erhöhung der Sätze für Hartz IV und Grundsicherung im Alter zu klagen. Die beiden Verbände kündigten am Donnerstag an, in Musterstreitverfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Mit der geringfügigen Anhebung der Sätze in diesem Jahr verstoße die Regierung »gegen ihren verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen«, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele in einer Erklärung. »Daran ändern auch die einmaligen Entlastungszahlungen sowie die zusätzlichen 20 Euro im Monat für Kinder in Grundsicherung nichts. Sie verpuffen angesichts der steigenden Kosten«, fügte SoVD-Präsident Adolf Bauer hinzu.

Die beiden Verbände wollen anhand ihrer Klage die Frage klären, ob der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, auf Preissteigerungen zeitnah zu reagieren. Sie berufen sich dabei auf zwei Urteile aus den Jahren 2010 und 2014. Dort heißt es unter anderem: »Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.« Das habe die Bundesregierung getan, als sie die Regelsätze für die Grundsicherung im Alter und Hartz IV Anfang des Jahres um nur 0,76 Prozent angehoben habe, argumentieren SoVD und VdK. Zu dieser Zeit lag die Inflationsrate bereits bei knapp fünf Prozent. »Schon damals war allen klar, dass diese Anpassung die tatsächliche Preisentwicklung nicht deckt«, so Bentele.

Quelle: junge Welt
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Bastian Gruber
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