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🐝 Regensburg: Steinerne Brücke von Severin

⚫ Wien: Sankt Marxer Friedhof

Begonnen von Ferdinand, 13. März 2024, 10:44:58

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Topic keywords [SEO] ÖsterreichWienFriedhofGeschlossenSankt MarxParkanlage

Ferdinand

⚫ Wien: Sankt Marxer Friedhof


Der Sankt Marxer Friedhof im 3. Wiener Gemeindebezirk Landstraße wurde 1874 geschlossen und steht heute unter Denkmalschutz. Die wohl bekannteste Grabstätte auf diesem Friedhof ist jene des Komponisten Wolfgang Amadeus Mozart. Die Stadt Wien führt den Sankt Marxer Friedhof als öffentlich zugängliche Parkanlage.

Bereits seit dem 16. Jahrhundert hatte es in Wien Bestrebungen gegeben, die Friedhöfe aus dem Stadtinneren zu verbannen. Reformen waren aber in Bezug auf Bestattungen in Wien besonders schwierig durchzusetzen, da die Wiener Bevölkerung eine vorgefasste Meinung hatte, wie ein Begräbnis und die dazugehörige Festlichkeit zu gestalten waren, und ihre traditionellen Bräuche nicht aufzugeben vorhatte. Erst Kaiser Joseph II. setzte mit einer im Zuge seiner Josephinischen Reformen erlassenen Seuchen- und Hygieneverordnung gegen Ende des 18. Jahrhunderts die Schließung der Friedhöfe im Stadtgebiet und in den Vorstädten durch und verbot auch Begräbnisse in den Kirchengrüften und Klöstern innerhalb des Linienwalls. Davon ausgenommen waren Begräbnisse in der Kapuzinergruft, der Stephansgruft und dem Salesianerkloster.

Stattdessen wurden 1784 außerhalb des Linienwalls fünf sogenannte communale Friedhöfe angelegt, heute auch bekannt als Biedermeier-Friedhöfe. So entstanden der Sankt Marxer Friedhof, der Hundsturmer Friedhof, der Matzleinsdorfer Friedhof, der Währinger Friedhof und statt eines ursprünglich in der Brigittenau geplanten Friedhofs der Schmelzer Friedhof. Auch die jüdische Gemeinde Wiens musste aufgrund dieser Verordnung den jüdischen Friedhof Währing außerhalb der Linien als Ersatz für ihren Friedhof in der Roßau errichten. Letzterer wurde aber im Gegensatz zu den katholischen Vorstadtfriedhöfen nicht aufgelassen, da die Gräber auf jüdischen Friedhöfen ,,auf Ewigkeit" bestehen und keine Exhumierungen und Überführungen von Toten vorgenommen werden dürfen.
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Ferdinand H-L


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