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FLUCHT IN DIE EU »Das bewahrt auch einen Teil unserer Würde«

Begonnen von Kasper, 18. August 2022, 10:13:38

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Kasper

Über die Hilfe für Geflüchtete in Griechenland, die Asylpolitik der Regierung Mitsotakis und die Grenzen des Rechts. Ein Gespräch mit Panagiotis Psyllakis


Seenotretter helfen flüchtenden Afghanen auf der Insel Lesbos (16.9.2019)


ZitatPanagiotis »Notis« Psyllakis ... gehört seit 20 Jahren zu den Juristen, die als Rechtsanwälte am obersten griechischen Gerichtshof, dem Areopag, zugelassen sind. Er studierte in den 70er Jahren in Thessaloniki, im französischen Amiens und an den renommierten Hochschulen Paris I und Paris IV Sorbonne. Psyllakis ist engagierter Bürger der kretischen Hafenstadt Chania und Kolumnist der Zeitung Chaniotika Nea
Die Ägäis ist zu einem Massengrab von Flüchtenden geworden, die sich in brüchigen Booten nach Griechenland und damit in die EU retten wollen. Wiederholt haben Sie die Rechte von Migranten, hier »Mestanastes« genannt, verteidigt. Wie kommt ein kretischer Anwalt zu solchen Fällen? Die Ankunftsinseln Lesbos, Samos, Chios, Kos sind weit ...

Diese Fälle sind nicht besonders attraktiv für unsere Zunft. Flüchtlinge haben in der Regel wenig oder gar kein Geld, um diese schwierige Verteidigung zu bezahlen. Ich selbst bekomme solche Klienten von der Polizei, von Kollegen, die »keine Zeit haben«. Bisher waren meine Leute das, was man unter »leichten Fällen« versteht: illegaler Aufenthalt, keine Aufenthaltsgenehmigung also; Helfer bei der Olivenernte, ohne Arbeitserlaubnis. Mein Engagement beschränkt sich dann oft darauf, die fehlenden Papiere besorgen zu lassen. Die armen Menschen leben oft mehrere Jahre unter diesem als »illegal« bezeichneten Status, weil die verantwortlichen Behörden sich nicht besonders beeilen.

Wenn das die »leichten Fälle« sind, was sind denn dann die schweren?

Schwere Fälle sind die, bei denen Polizei und Staatsanwaltschaft Klage wegen Schlepperei oder sogar Menschenhandels erhebt. Die Umstände sind im Paragraphen 42/51 des griechischen Asyl- und Einwanderungsrechts definiert, die Strafen sind zum Teil drastisch.

Zum Beispiel?

Wer illegal Flüchtlinge ins Land bringt – etwa in einem Boot –, wer ihnen hilft, illegal einzuwandern, oder wer ihnen falsche Papiere besorgt, wird mit Gefängnis von einem bis zu sechs Jahren bestraft – und zwar jeweils für jeden einzelnen Flüchtling. Das heißt, für zehn gerettete Flüchtlinge könnte der mutmaßliche Schlepper theoretisch 60 Jahre Haft aufgebrummt bekommen. Dazu eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 bis 60.000 Euro – pro Person.

Die meisten Helfer sind lediglich Menschen, die anderen Menschen in Not beistehen wollen. Was ist mit den sogenannten Professionellen, die sich ihre Hilfe teuer bezahlen lassen?

Bei jenen, die mit Flüchtlingshilfe ihren Lebensunterhalt bestreiten, steigt das Strafmaß natürlich. Die als illegal eingeschätzte Arbeit sogenannter Professioneller wird mit Gefängnishaft nicht unter zehn Jahren geahndet – wiederum pro Flüchtling. Dazu kommt auch hier eine heftige Geldstrafe in Höhe von 60.000 bis 100.000 Euro.

Es ist doch völlig absurd, einen sogenannten Schlepper zu 50, 60 oder noch mehr Gefängnisjahren zu verurteilen.

Richtig. Das Gesetz schränkt daher ein: Rein theoretisch könnten die Haftstrafen kumuliert werden, in Wirklichkeit dürfen sie in jedem einzelnen Fall, egal, wie viele Flüchtlinge ein als solcher bezeichneter Menschenhändler eingeschleust hat, 20 Jahre nicht überschreiten.

Ein Mensch, der in einem Schlauchboot das Ruder übernimmt – weil irgend jemand das ja tun muss, wenn die »Passagiere« und er selbst überleben wollen –, wird in Griechenland als »Schlepper« oder »Schleuser« angeklagt, obwohl auch er selbst nur einer unter vielen Unglücklichen ist, die in der sogenannten europäischen Wertegesellschaft um Schutz vor Verfolgung, Bomben, Hunger und oft schrecklicher wirtschaftlicher Not nachsuchen.

Ich muss hier ein bisschen ausholen. Die Rechtslage ist eigentlich klar. Es gibt die »kleineren Fälle« – Arbeit ohne Papiere, Anwesenheit ohne Aufenthaltsgenehmigung –, die meist mit kleineren Bewährungsstrafen abgeschlossen werden. Die netteren Polizisten drücken oft ein Auge zu und unternehmen gar nichts – auch weil der Boss des Feldarbeiters den Mann dringend braucht, er kostet ja weniger als eine einheimische Hilfe. Und es gibt die »schweren Fälle«, Beispiel Menschenhandel – aber auch Ausbeutung illegaler Emigranten, deren Status ausgenutzt wird, um sie entweder sehr schlecht und manchmal auch gar nicht für ihre geleistete Arbeit zu bezahlen. Was jene betrifft, die in einem Boot das Steuer übernommen haben, aber gewiss keine Schleuser sind, so liegt es im Ermessen des Gerichts, die entsprechende Situation zu beurteilen und am Ende zu entscheiden. Klar ist, dass hier über menschliche Schicksale verhandelt wird.

Sind solche Richter noch unabhängig, wenn die Politik – in diesem Fall die Regierung Mitsotakis – ihren Willen, das Land gegen Migranten abzuschirmen, eindeutig klarmacht? Wenn Flüchtlinge im offenen Meer aufgegriffen werden, dann solle die Küstenwache dafür sorgen, dass deren Schlauchboot die griechische Küste nicht erreicht. Sogenannte Pushbacks Richtung Türkei sind an der Tagesordnung, ein klarer Verstoß gegen Völkerrecht und sämtliche internationale Konventionen. Was sagt die griechische Verfassung dazu?

Wie gesagt, die Rechtslage ist eigentlich klar. Die Verfassung Artikel 5 Absatz 2 verbietet ohne Wenn und Aber die zwangsweise Rückführung von Verfolgten und ganz allgemein von Menschen in Not. Der Artikel 28 schreibt sogar aktive Unterstützung vor – etwa durch die Küstenwache oder die Marine.

Wie steht es mit dem Bruch des Völkerrechts – ein Vorwurf, den Hilfsorganisationen gegen Griechenland erheben, der allerdings wenig Gewicht hat in einer politischen Gegenwart, in der völkerrechtlich relevante Verbrechen an der Tagesordnung sind?

Griechenland hat die Genfer Konvention von 1951 unterschrieben und diesen Akt mit dem 1959 erlassenen Gesetz 39/89 ratifiziert. Darüber hinaus unterschrieb die Regierung das 1969 formulierte Protokoll von New York, in dem der geographische und zivile Geltungsbereich der Konvention festgelegt wurde. Dies taten wir allerdings erst 1974, als sich das Land nach sieben Jahren Diktatur der Militärjunta wieder entledigen konnte. Alle über die Jahrzehnte erlassenen Gesetze, die Asyl und Migration definieren und organisieren sollten, wurden im vergangenen Jahrzehnt in einem einzigen gesetzlichen Regelwerk zusammengefasst. Unter dem Strich kam dabei heraus, dass Griechenland den Schutz von verfolgten oder notleidenden Menschen garantiert, zumindest theoretisch.

Besieht man sich die Praxis ...

... dann fallen Ausnahmen auf, die im politischen Alltag beschworen werden. Das Regelwerk nimmt bestimmte Personen von der staatlichen Schutzpflicht aus: Leute, die mutmaßlich die Sicherheit des Staates und seiner Bevölkerung bedrohen; gewöhnliche Kriminelle – also Straftäter wie Totschläger, Diebe, Vergewaltiger.

Wie steht es mit Abschiebungen?

Der Paragraph 89/93 hält analytisch fest, dass – sollten einem Asylantrag die politischen Voraussetzungen gefehlt haben und wurde ihm daher nicht stattgegeben – nur in ein »sicheres Land« abgeschoben werden kann. Des weiteren kann abgeschoben werden, wenn der Antragsteller falsche Angaben zur Person machte, wenn er nur falsche oder gar keine Ausweispapiere vorweisen kann. Auch hier sind die politischen Vorgaben der jeweiligen Regierung durchaus von Bedeutung.

Es gab den sehr politischen Fall der acht türkischen Offiziere, die nach dem angeblichen Putschversuch im Juli 2016 in einem Hubschrauber nach Griechenland flüchteten. Sie wurden trotz heftiger Drohgebärden des türkischen Präsidenten Erdogan nicht abgeschoben.

Es war ein Fall, bei dem auf die damalige Regierung und die Justiz schwerer diplomatischer Druck ausgeübt wurde. Es gab Drohungen von seiten Erdogans, deren Ernsthaftigkeit zu prüfen war. Als die unter internationaler Beobachtung geführte Verhandlung in erster Instanz beendet war, entschieden die Richter, dass fünf Offiziere bleiben dürften und drei – wegen falscher Angaben zur Person und zu den Fluchtgründen – zurück in die Türkei geschickt werden sollten. Nach einer zweiten Verhandlung annulierte der Areopag dieses Urteil und entschied, keinen einzigen der von Erdogan verfolgten acht Piloten aus dem Land zu weisen. Begründet wurde der Spruch damit, dass diese Türken in ihrem eigenen Land kein gerechtes Gerichtsverfahren erwarten konnten.

Zurück zu den Menschen, die vor Krieg und wirtschaftlicher Not nach Europa fliehen. Wie hat sich das Klima im Land seit dem ersten angeblichen »Ansturm der muslimischen Massen« – wie der französische Faschistenführer Eric Zemmour das nannte – verändert?

Das Klima war zunächst positiv, von Solidarität geprägt. Immer wieder war zu hören, dass ja gerade wir Griechen in unserer leidvollen Geschichte immer wieder selbst zu Emigranten wurden. Oft aus wirtschaftlichen Gründen, weil die Menschen in den Dörfern hungerten. Oft aus politischen Gründen – während des Bürgerkriegs und danach, während der Militärdiktaturen von 1936 sowie von 1967 bis 1974. Das schlug um, als einfach zu viele Menschen kamen – keine »muslimischen Massen«, aber mehr, als Inseln wie Lesbos oder Chios verkraften konnten. Im Herbst 2012 hatten die gastgebenden Inseln plötzlich mehr als 30.000 Einwanderer zu versorgen, allein auf Lesbos waren es mehr als 15.000. Heute sind es noch 2.000 Menschen, die mehr oder weniger lange Zeit in den Lagern leben müssen.

Neben den Milliarden Euro, die Brüssel der Türkei überweist, damit dort die größere Zahl der Flüchtlinge zurückgehalten wird, hat sich auch der Umgang der griechischen Grenzposten mit den Richtung Europa fliehenden Familien geändert. Internationale Hilfsorganisationen melden nahezu täglich gewalttätige Übergriffe der sogenannten Ordnungskräfte – der MAP-Spezialeinheiten. Eingereiste junge Männer werden, falls sie einen Job finden, nicht nur von ihren griechischen Chefs ausgebeutet und gedemütigt, sondern auch von den Asylbehörden; das alles, während die rechte Regierung in Athen nicht nur zuschaut, sondern es billigend in Kauf nimmt und fördert.

Die griechische Justiz kann nur dann eingreifen, wenn es einen Kläger gibt. Das gilt auch umgekehrt: Wenn unrechtmäßig eingewanderte junge Männer hier arbeiten, kann sie nur einschreiten – mit kleineren Ordnungstrafen, Gefängnis auf Bewährung –, wenn denunziert wird oder die Polizei diese Menschen aufgreift.

Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen hat vor wenigen Wochen in ihrem jüngsten Bericht dem Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis bescheinigt, dass er die brutale Gewalt seiner Polizei und der Küstenwache gegen Hilfe suchende Menschen quasi zur »alltäglichen Regierungspolitik« gemacht hat. Die UNO sagt klipp und klar: Hier wird täglich Völkerrecht gebrochen, und in Europa und Griechenland kümmert das weder die Bevölkerung noch die verantwortlichen Politiker.

Für diese Politik gibt es auch in Griechenland keine Sympathie, jedenfalls nicht bei der Mehrheit der Bevölkerung. Die illegalen Pushbacks, bei denen ganze Familien in Lebensgefahr gebracht werden, wurden auch hier immer sehr kritisch kommentiert. Das ist die eine Seite. Auf der anderen glauben die Griechen, dass ihnen diese Situation von den Türken eingebrockt wurde – die gesamte Flüchtlingsproblematik sei eigentlich eine Sache der Europäer insgesamt und nicht der Griechen oder der Italiener.

Es gibt durchaus auch Positives zu berichten. Neulich hat ein junger Asylsuchender aus dem Iran das beste schulische Abschlusszeugnis des Landes erhalten. Damit will ich sagen: Es gibt Unterstützung in den Schulen, Griechenland hilft bei der Erziehung der Kinder, die ihre Heimat verloren haben.

Wieso werden hier ebenso wie in anderen Ländern an der EU-Außengrenze Flüchtlinge aus dem Ukraine-Krieg in kürzester Zeit mit Aufenthaltsgenehmigungen ausgestattet, können auf jede nur mögliche staatliche Unterstützung bauen, werden auch finanziell gepflegt – während die anderen, die aus Afghanistan, in die Türkei zurückgeprügelt werden oder obdachlos in Athens Straßen betteln müssen?

Wir brauchen uns nichts vorzumachen: Das ist die Realität, und das ist politisch gewollt. Nicht nur in Griechenland. Die Opposition im griechischen Parlament kritisiert diese Regierungspolitik. Sie fordert mehr Geld aus Brüssel, für soziale Maßnahmen, die diesen Menschen wenigstens ihre Würde erhalten könnten. Statt dessen werden Mittel gekürzt und notwendige finanzielle Hilfe in genau dem Moment verweigert, in dem ein Flüchtling als asylberechtigt anerkannt wird und fortan auf sich allein gestellt ist. Das gehört zum Instrumentarium der europäischen Abschreckungspolitik, es ist tägliche Praxis.

Wie wirkt sich diese Politik auf lokaler Ebene aus? Was passiert in Ihrem persönlichen Umfeld? Nebenbei bemerkt: Mitsotakis' Familie kommt ja ursprünglich aus dem kretischen Bezirk Chania, der auch Ihre Heimat ist ...

Zwischen dem, was in den Athener Ministerien entschieden wird, und dem, was etwa hier in Chania passiert, gibt es große Unterschiede. Wir haben im Zentrum der Stadt am alten venezianischen Hafen, der jeden Sommer Urlaubsziel vieler tausend Touristen ist, einen Stammtisch für Flüchtlinge eingerichtet. Dort können sie sich treffen, dort gibt es gratis zu trinken und zu essen – es ist eine Gegenmaßnahme zu der erwähnten Prügelpolitik. Das bewahrt auch einen Teil unserer Würde.

Seit wann gibt es diesen Stammtisch?

Seit mehr als zehn Jahren. Und er funktioniert sehr gut.

Einer Ihrer Lehrer an der juristischen Fakultät in Thessaloniki war der Verfassungsrechtler Aristovoulos Manesis, der vor einigen Tagen 100 Jahre alt geworden wäre. Sie haben ihn in der Zeitung Chaniotika Nea als bedeutenden Juristen und großen Menschen gewürdigt.

Er war genau wie ich eine Zeitlang an der Universität im französischen Amiens – und studierte übrigens auch im deutschen Heidelberg. Er hat mir geholfen, als ich ein armer Student in einem fremden Land war.

Sie haben Ihren Artikel mit einem längeren Zitat von Manesis beendet, das zu unserem heutigen Gesprächsthema passt. Manesis sagte, sich an den berühmten griechischen Lyriker Konstantinos Kavafis anlehnend: »Es gibt Momente im persönlichen wie im gesellschaftlichen Leben, in denen der Mensch sich für ein großes ›Ja‹ oder ›Nein‹ entscheiden muss. In solchen Momenten wie den jetzigen gilt der Grundsatz – glaubt es mir – , dass jeder sein eigenes Ich zu schützen hat; nicht etwa wegen drohender Strafverfolgung, sondern wegen der Gefahr, sich selbst zu erniedrigen. Er muss seine Würde retten – als Mensch, als Bürger und als Wissenschaftler.« Ist das, weil Sie es ja zitiert haben, auch Ihr Grundsatz für den Umgang mit dem Recht und den von ihm abhängigen menschlichen Schicksalen?

Ja.

Quelle: junge Welt
~~~~~~~~~~~~~~~~
 Kasper Schneider



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