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Zusammenfassung

Autor Julian
 - 11. März 2025, 09:51:58
🟣 Heiliges Römisches Reich (HRR) > Institutionen > Reichstag


Sitzung des Reichstags in Regensburg im Jahr 1640 (nach einem Stich von Matthäus Merian)

Der historische Begriff Reichstag (lat. Dieta Imperii oder Comitium Imperiale; engl. Imperial Diet) bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des feudalen Heiligen Römischen Reiches. Die neben dem König bzw. Kaiser stehende Körperschaft entwickelte sich ab dem 12. Jahrhundert aus den formlosen Hoftagen und wurde nach 1495 zu einer festen Institution der Reichsverfassung (bis 1806, als das Reich endete).

Hoftage, ab 1495 Reichstage, waren vom Reichsoberhaupt einberufene Versammlungen, an denen zunächst nur die Großen des Reichs, später auch Vertreter der Reichsstädte teilnahmen. Im Verlauf des späten Mittelalters vollzog sich ein grundlegender verfassungsrechtlicher Wandel, der durch den Übergang vom traditionellen hochmittelalterlichen Hoftag als einem Herrschaftsinstrument des Königtums zum frühneuzeitlichen Reichstag als einem Verfassungsorgan des ständisch-korporativ organisierten Reichsverbandes bestimmt war:

Der Reichstag wurde bis zum 16. Jahrhundert in unregelmäßigen Abständen jeweils in eine Bischofs- oder Reichsstadt einberufen und war das maßgebliche Gegengewicht der Stände gegenüber der kaiserlichen Zentralgewalt. Ab 1663 tagte der Immerwährende Reichstag als ständiger Gesandtenkongress in Regensburg.

Nach 1806 war die Bundesversammlung das einzige Organ des Deutschen Bundes, das auch Bundestag genannt wurde. Reichstag war der Name für das moderne Repräsentativ-Parlament, das in der Reichsverfassung von 1849 vorgesehen war. Im Jahr 1866 brachte Bismarck den Ausdruck in seinen Bundesreformplan ein, und ab 1867 wurde dies der Name des Parlamentes im Norddeutschen Bund bzw. ab 1871 im Kaiserreich.

Die Reichstage waren ursprünglich eine Art Heerschau, bei der der König (bzw. der Hausmeier) seine Adligen und deren Gefolgsleute musterte. Diese Reichsversammlungen wurden bereits in den frühen Zeiten des Frankenreiches abgehalten und fanden jeweils im März, später im Mai (daher auch ,,Maifeld" genannt), also vor den Kriegszügen des anschließenden Sommers, statt.

Während der Sachsenkriege Karls des Großen fand 777 in Paderborn erstmals eine Reichsversammlung statt.

Der Reichstag zu Worms (1495) prägte die Entwicklung des Reichs maßgeblich. Neben greifbaren Ergebnissen wie dem Landfrieden, der Einführung des Reichskammergerichts und des Gemeinen Pfennigs waren die nicht festgehaltenen und nicht so greifbaren Ergebnisse dieses Reichstags enorm wichtig. Der Reichstag als Begriff und Institution wurde nachhaltig geprägt. Der deutsche König Maximilian I. akzeptierte die Wandlung der Institution Hoftag zum Reichstag als einflussreiches politisches Instrument. Institutionalisierung und Rechtsstaatlichkeit wurden vorangetrieben, wodurch die Staatsbildung gefördert wurde. Die nachfolgenden Reichstage in Lindau und Freiburg scheiterten aber bei dem Versuch, die noch strittigen Punkte der in Worms beschlossenen Reichsreform wie der Frage des geforderten Reichsregiments zu klären.

Der Reichstag trat bis 1663 etwa 40- bis 45-mal zusammen und konnte einige Wochen, aber auch mehrere Monate dauern. Er begann – zumindest in seiner nicht-permanenten Zeit – neben zeremoniellen Akten mit der Verlesung der kaiserlichen Proposition, der vom Kaiser vorab festgelegten Tagesordnung, im Reichsrat und endete mit der Verlesung und Beurkundung der Beschlüsse des Reichstages, dem Reichsabschied.

Auf dem Reichstag zu Augsburg (1500) wurde zur Durchführung der Reichsexekution gegen Landfriedensbrecher wie auch zur Vollstreckung der Reichskammergerichtsurteile eine Reichsexekutionsordnung geschaffen. Das Reich wurde hierzu in sechs, später zehn, überterritoriale Verwaltungseinheiten (Reichskreise) geordnet. Der Reichstag von Trier/Köln bestätigte und ergänzte 1512 die Reichsexekutionsordnung.

Der Reichstag zu Worms (1521) war u. a. mit der Causa Lutherii befasst. In der Folge kam es zu Verabschiedung des Wormser Edikts, in dem über Martin Luther die Reichsacht verhängt wurde. Auf dem Reichstag zu Augsburg (1530) wurde am 25. Juni die Augsburger Konfession dem Kaiser überreicht. Das Gesetzeswerk Constitutio Criminalis Carolina wurde ebenfalls in Augsburg beschlossen und zwei Jahre später, am 27. Juli 1532, auf dem Reichstag in Regensburg ratifiziert.

Die Reichstage zu Speyer 1542 und 1544 bewilligten dem Kaiser Hilfen in Form der Reichstürkenhilfen für eine Offensive gegen die Osmanen. Auf dem ,,geharnischten" Reichstag (Augsburg 1547/1548) scheiterte Kaiser Karl V. mit seinen Plänen zur Niederwerfung des Luthertums und zur Aufrichtung einer starken kaiserlichen Macht in Deutschland. Karl V. war zu selten präsent um das immer offener angestrebte reichsständische Mitregiment, die sogenannte Deutsche Freiheit, wirklich blockieren zu können. Nach 1567 fanden die Reichstage mit zwei Ausnahmen (1570 in Speyer und 1582 in Augsburg) in Regensburg statt.

Der Reichsabschied der Jahre 1653/54 war der erste Reichsabschied nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges, mit dem aber die vielen nach dem Ende des Krieges anstehenden Probleme und Fragen nicht vollständig abgearbeitet werden konnten. Dieser Reichsabschied wurde später als Jüngster Reichsabschied (recessus imperii novissimus) bezeichnet und hatte die Aufgabe, die bei den Friedensverhandlungen von 1648 zur Beendigung des Dreißigjährigen Krieges nicht behandelten Themen bzw. offen gebliebenen Fragen zu beraten. Diese Aufgabe konnte aber nicht erfüllt werden. Deshalb wurde später für das Dokument die ungewöhnliche Bezeichnung Jüngster Reichsabschied gewählt, als sich nach 1663 mit der Entwicklung des Immerwährenden Reichstags zeigte, dass es sich bei dem vorhergehenden Reichstag von 1653/54 um den letzten Reichsabschied eines offiziell einberufenen und auch beendeten Reichstages des Heiligen Römischen Reiches handelte.

An seiner Sitzung am 25. Februar 1803 billigte der ständige Reichstag in Regensburg den ausgehandelten Reichsdeputationshauptschluss. Dieser zählt zu seinen tiefgreifendsten Beschlüssen und besiegelte den fortschreitenden Niedergang des Heiligen Römischen Reichs während der ersten drei Napoleonischen Kriege (1800–1806). Der Reichstag existierte noch bis zur Auflösung des Reichs 1806.

Die Bezeichnung Reichstag trugen von 1866 bis 1871 auch die Parlamente des Norddeutschen Bundes und von 1871 bis 1945 des Deutschen Reiches; in der ab 1949 eingeführten Bezeichnung Bundestag für das Parlament der Bundesrepublik Deutschland lebt die Tradition weiter.
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