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Letzter Beitrag: 03. Oktober 2024, 08:07:59
🕊 Hand in Hand für den Frieden & Ger... von Hamzah

🔷 Freistaat Bayern: Landespolizei

Begonnen von Michi, Heute um 12:28:50

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Michi

🔷 Freistaat Bayern: Landespolizei


Logo der Bayerischen Landespolizei

Die Bayerische Polizei ist die Landespolizei des Freistaates Bayern und mit einem Personalstand von über 44.000 (Stand: Ende 2023) nach der Polizei Nordrhein-Westfalen die zweitgrößte Landespolizei Deutschlands. Von den Beschäftigten sind etwa 33.500 Waffenträger.

Der Ausdruck ,,Policey" bezeichnete bis zur Schaffung der modernen Polizei im heutigen Sinne jegliches Handeln einer Obrigkeit, auch in der Verwaltung (Polizeibegriff). Durch die Gründung einer Polizei als solches zu Beginn des 19. Jahrhunderts im Königreich Bayern (1813 als Königliches Gendarmeriekorps; bis 1868 Teil der Bayerischen Armee) begann eine Umstrukturierung der Aufgabenbereiche. Wurden durch die Polizei anfangs auch noch wohlfahrts- und verwaltungspolizeiliche Aufgaben wahrgenommen, so konzentrierte sich das Handeln im Verlauf der Zeit immer mehr auf die Kontrolle der Gesellschaft und deren Verhalten.

Per Dekret vom 11. Oktober 1812 wurde im Jahr 1813 die bayerische Gendarmerie gegründet. Diese war nach dem Vorbild Frankreichs dezentral über Bayern verteilt und militärisch organisiert. Erst im Jahr 1919 wurden alle Polizeien vom Militär losgelöst und zugleich dem Bayerischen Innenministerium unterstellt. Die Polizei stand nun unter ziviler Kontrolle durch das Land oder aber der Gemeinden. Während der Zeit der Weimarer Republik misslang es den Polizeieinheiten, die demokratische Struktur des Staates zu schützen. Eine effektive Überwachung der Gesellschaft war allerdings gewährleistet, denn die Polizei näherte sich an die Bevölkerung an, resultierend in dem Sinnspruch ,,Die Polizei, dein Freund und Helfer".

Die Bayerische Staatliche Polizei hat als Exekutivorgan des Freistaats Bayern im Rahmen des Polizeirechts den Auftrag der Gewährleistung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde geht sie gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor, ermittelt Täter und analysiert Tatmuster. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr in der inneren Sicherheit, das heißt, die Verhütung oder Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen jedweder Art. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit der Judikative und anderen Behörden für die Verbrechensprävention um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern.

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Freistaat Bayern | Bayerische Polizei | Karte


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"Michi" Ilija Gosha Smirnow



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